Hacking Karlsruhe: Klagen für die Freiheit
Nicht alle Gesetze halten sich an die Grenzen der Grund- und
Menschenrechte. Doch wenn die Parlamente beim Schutz der Freiheit
versagen ist noch nicht alles verloren: Mit strategischen Klagen
verteidigt die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) die
29 Minuten
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Beschreibung
vor 7 Jahren
Ulf Buermeyer, Nora Markard Demokratie ist wunderbar. Sie hat aber
einen Nachteil: Die Mehrheit entscheidet. Doch Minderheiten haben
ebenfalls (Grund-)Rechte, die beim Schreiben von Gesetzen nicht
selten unter die Räder kommen. Ebenso kann es sogar Grundrechten
von Mehrheiten ergehen - zum Beispiel, wenn im Parlament der
Eindruck entsteht, dass sich die Menschen nicht für ihre Rechte
interessieren. In manchen Fällen gelingt es mächtigen Lobby-Gruppen
gar, Partikular-Interessen von ganz wenigen Menschen durchzuboxen.
Mit anderen Worten: Wenn es um den Schutz von Grundrechten geht,
dann ist auf die Parlamente allein nicht immer Verlass. Das muss
aber nicht das letzte Wort sein: Mit strategisch eingesetzen Klagen
lässt sich die Rechtslage oft deutlich verbessern. Organisationen
wie die ACLU und die EFF machen dies in den USA seit Jahrzehnten
vor. Seit einigen Monaten setzen wir dieses wichtige Mittel der
Zivilgesellschaft nun auch in Deutschland ein, um Freiheitsrechte
zu schützen: Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) ist im
November an die Öffentlichkeit gegangen und hat bereits gegen eine
ganze Reihe von Gesetzen Verfassungsbeschwerden eingelegt -
beispielsweise gegen den Anti-Whistleblowing-Paragrafen
"Datenhehlerei" und gegen neue Befugnisse des BND zur
Internet-Überwachung. Doch wir engagieren uns für das ganze
Spektrum der Grundrechte, also auch gegen Diskriminierung und für
Gender-Gerechtigkeit. Deswegen unterstützen wir beispielsweise eine
Journalistin, die ihren Arbeitgeber verklagt hat, weil sie für die
gleiche Arbeit weniger Geld bekommt als ihre männlichen Kollegen.
In diesem Talk stellen Nora Markard und Ulf Buermeyer vom Vorstand
der GFF ihr Konzept der strategischen Prozessführung für
Freiheitsrechte vor und erläutern, was wir alle tun können, damit
bei uns keine Trump'schen Verhältnisse Einzug halten.
einen Nachteil: Die Mehrheit entscheidet. Doch Minderheiten haben
ebenfalls (Grund-)Rechte, die beim Schreiben von Gesetzen nicht
selten unter die Räder kommen. Ebenso kann es sogar Grundrechten
von Mehrheiten ergehen - zum Beispiel, wenn im Parlament der
Eindruck entsteht, dass sich die Menschen nicht für ihre Rechte
interessieren. In manchen Fällen gelingt es mächtigen Lobby-Gruppen
gar, Partikular-Interessen von ganz wenigen Menschen durchzuboxen.
Mit anderen Worten: Wenn es um den Schutz von Grundrechten geht,
dann ist auf die Parlamente allein nicht immer Verlass. Das muss
aber nicht das letzte Wort sein: Mit strategisch eingesetzen Klagen
lässt sich die Rechtslage oft deutlich verbessern. Organisationen
wie die ACLU und die EFF machen dies in den USA seit Jahrzehnten
vor. Seit einigen Monaten setzen wir dieses wichtige Mittel der
Zivilgesellschaft nun auch in Deutschland ein, um Freiheitsrechte
zu schützen: Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) ist im
November an die Öffentlichkeit gegangen und hat bereits gegen eine
ganze Reihe von Gesetzen Verfassungsbeschwerden eingelegt -
beispielsweise gegen den Anti-Whistleblowing-Paragrafen
"Datenhehlerei" und gegen neue Befugnisse des BND zur
Internet-Überwachung. Doch wir engagieren uns für das ganze
Spektrum der Grundrechte, also auch gegen Diskriminierung und für
Gender-Gerechtigkeit. Deswegen unterstützen wir beispielsweise eine
Journalistin, die ihren Arbeitgeber verklagt hat, weil sie für die
gleiche Arbeit weniger Geld bekommt als ihre männlichen Kollegen.
In diesem Talk stellen Nora Markard und Ulf Buermeyer vom Vorstand
der GFF ihr Konzept der strategischen Prozessführung für
Freiheitsrechte vor und erläutern, was wir alle tun können, damit
bei uns keine Trump'schen Verhältnisse Einzug halten.
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