Die Liposuktion - Wie stehen die Chancen auf eine Übernahme einer Liposuktion?
Interview mit RA Ruth Leitenmeier
1 Stunde 4 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Jahren
Ruth Leitenmeier, selbst an Lipödem erkrankt und bereits operiert,
berichtet über Ihre eigene Erfahrung mit der Operation und lässt
uns teilhaben an den aktuellen Veränderungen zum Thema Liposuktion.
Worauf man achten sollte bei der Antragstellung? Wann hat man
Chancen auf eine Genehmigung der Liposuktion und vor allem wo gibt
es Unterschiede bei gesetzlich und privat versicherten Patienten?
Hat jemand mit einem höheren BMI als 35 bzw. 40 überhaupt Chancen
auf eine Übernahme der Kosten? Was tun, wenn man jahrelang falsch
behandelt wurde und das Lipödem sehr spät erst erkannt wurde? Gibt
es besondere Vorgehensweisen, wenn dadurch bspw. massive
Begleiterkrankungen entstanden sind? Wenn die Op genehmigt wird:
Kann man sich den Arzt für die Liposuktion selbst aussuchen? Wird
man krankgeschrieben und wenn ja, von wem? Muss der Arbeitgeber
Urlaub gewähren für die Heilungszeit nach der Op? Wer kommt
finanziell für Kompressionsmieder, manuelle Lymphdrainage,
Medikamente etc. nach der Op auf? Kann man die Op steuerlich
geltend machen? Was hat sich im Bezug auf die stationäre
Liposuktion getan, wie sind unsere Rechte hierzu? Fakt ist: Wir
müssen uns positionieren und wir müssen „sichtbar“ werden, denn nur
so werden künftig unsere Interessen und Bedürfnisse gehört/gesehen
werden! Anbei die Links zu den G-BA-Beschlüssen für Stadium 3:
https://www.g-ba.de/beschluesse/3960/
(Richtline Methoden vertragsärztliche
Versorgung)
https://www.g-ba.de/beschluesse/3961/
(Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung)
https://www.g-ba.de/beschluesse/3963/
(Qualitätssicherungsrichtlinie) Die
Qualitätssicherungsrichtlinie enthält die wirklich relevanten
Informationen, diese werden dann in den tragenden Gründen näher
erläutert. Wenn die Links aufgeschlagen werden,
erscheint unter dem Beschlusstext die „tragenden Gründe zum
Beschluss“ (direkte Verlinkung nicht möglich) Hier gelangst du
direkt auf die Homepage von Ruth. Mit Hilfe des ein oder anderen
Formulars, kannst du schon diverse Vorarbeit leisten, bevor du mit
ihr in Kontakt trittst.
https://www.kanzlei-leitenmaier.de/#downloads Wer Fragen an Ruth
hat oder gerade in der ein oder anderen Sache, die in der Aufnahme
angesprochen wurde, nicht weiter kommt, der darf sich gerne an die
liebe Ruth oder mich wenden.
berichtet über Ihre eigene Erfahrung mit der Operation und lässt
uns teilhaben an den aktuellen Veränderungen zum Thema Liposuktion.
Worauf man achten sollte bei der Antragstellung? Wann hat man
Chancen auf eine Genehmigung der Liposuktion und vor allem wo gibt
es Unterschiede bei gesetzlich und privat versicherten Patienten?
Hat jemand mit einem höheren BMI als 35 bzw. 40 überhaupt Chancen
auf eine Übernahme der Kosten? Was tun, wenn man jahrelang falsch
behandelt wurde und das Lipödem sehr spät erst erkannt wurde? Gibt
es besondere Vorgehensweisen, wenn dadurch bspw. massive
Begleiterkrankungen entstanden sind? Wenn die Op genehmigt wird:
Kann man sich den Arzt für die Liposuktion selbst aussuchen? Wird
man krankgeschrieben und wenn ja, von wem? Muss der Arbeitgeber
Urlaub gewähren für die Heilungszeit nach der Op? Wer kommt
finanziell für Kompressionsmieder, manuelle Lymphdrainage,
Medikamente etc. nach der Op auf? Kann man die Op steuerlich
geltend machen? Was hat sich im Bezug auf die stationäre
Liposuktion getan, wie sind unsere Rechte hierzu? Fakt ist: Wir
müssen uns positionieren und wir müssen „sichtbar“ werden, denn nur
so werden künftig unsere Interessen und Bedürfnisse gehört/gesehen
werden! Anbei die Links zu den G-BA-Beschlüssen für Stadium 3:
https://www.g-ba.de/beschluesse/3960/
(Richtline Methoden vertragsärztliche
Versorgung)
https://www.g-ba.de/beschluesse/3961/
(Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung)
https://www.g-ba.de/beschluesse/3963/
(Qualitätssicherungsrichtlinie) Die
Qualitätssicherungsrichtlinie enthält die wirklich relevanten
Informationen, diese werden dann in den tragenden Gründen näher
erläutert. Wenn die Links aufgeschlagen werden,
erscheint unter dem Beschlusstext die „tragenden Gründe zum
Beschluss“ (direkte Verlinkung nicht möglich) Hier gelangst du
direkt auf die Homepage von Ruth. Mit Hilfe des ein oder anderen
Formulars, kannst du schon diverse Vorarbeit leisten, bevor du mit
ihr in Kontakt trittst.
https://www.kanzlei-leitenmaier.de/#downloads Wer Fragen an Ruth
hat oder gerade in der ein oder anderen Sache, die in der Aufnahme
angesprochen wurde, nicht weiter kommt, der darf sich gerne an die
liebe Ruth oder mich wenden.
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