Warum "Rasse" im Grundgesetz bleiben muss
43 Minuten
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vor 2 Jahren
Im Grundgesetz steht „Rasse“. Da schrillen doch alle
Alarmglocken. In Artikel 3 steht: „Niemand darf wegen seines
Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache,
seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen
oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt
werden.“
Für viele Menschen ist der Begriff „Rasse“ aus verständlichen
Gründen aber viel zu vorbelastet, um im Grundgesetz zu stehen.
Schließlich wissen wir doch eigentlich: sowas wie Menschenrassen
gibt's gar nicht! Die Politik hat das schon länger auf dem
Schirm, und auch im aktuellen Koalitionsvertrag steht: Der
Begriff muss raus – ersetzt werden!
Aber was, wenn der Begriff „Rasse“ im Grundgesetz stehen bleiben
sollte? Ja sogar muss! Wir klären in dieser Folge STUDIO KOMPLEX,
warum das so ist.
Unsere Gesprächspartner*innen:
Hadija Haruna-Oelker
Stefan Richter
Elisabeth Kaneza
Idil Baydar
Riem Spielhaus
Tarik Tabbara
Pegah Edalatian
Tahera Ameer
Günther Krings
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Begriff „Rasse“
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