Europarecht-Crashkurs: Alles zum Vorabentscheidungsverfahren in neun Minuten
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vor 2 Jahren
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Es hat mich überrascht, zu lesen, dass das
Vorabentscheidungsverfahren gemäß Art. 267 AEUV die Hälfte der
Verfahren vor dem EuGH ausmacht. Ziel des
Vorabentscheidungsverfahrens ist es, die einheitliche Anwendung
des Europarechts sicherzustellen. Alle Behörden und Gerichte
aller Mitgliedsstaaten sollen bestimmte Rechtsfragen identisch
beantworten. Das Vorabentscheidungsverfahren versetzt nationale
Gerichte deshalb in die Lage, dem EuGH Fragen zur Auslegung von
Europarecht zu stellen.
In dieser Episode erfährst du …
wie Art. 267 AEUV, die zentrale Norm des
Vorabentscheidungsverfahrens, zu lesen und priorisieren ist,
wie sich aus ihr sämtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen für
das Vorabentscheidungsverfahren gewinnen lassen und
wie der EuGH bei der Beantwortung der vorgelegten Rechtsfrage
im Vorabentscheidungsverfahren genau vorgeht.
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