Schluss mit Auswendiglernen! So definierst du jeden Begriff in der Klausur
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vor 2 Jahren
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Jeder kennt es: Man sitzt in der Klausur und muss einen völlig
unbekannten Begriff definieren. Aber was tun, wenn man diesen
nicht zuvor auswendig gelernt oder noch nie gehört hat? Die
Wahrheit ist: Kein Mensch erwartet von dir, dass du aus dem
Stegreif in der Lage bist, einen unbekannten Begriff zu
definieren. Du sollst aber zeigen, dass du nicht nur juristisches
Fachwissen, sondern vor allem auch Skills und Know-how besitzt.
In dieser Ausgabe des Podcasts zeige ich dir, wie du dir in jeder
Prüfung in fünf simplen Schritten – leicht zu merken anhand des
Akronyms Weg-AGB (praktisch AGB für unterwegs ) – eine
klausurtaugliche Definition zu einem unbekannten Begriff aus den
Fingern saugst. Schluss mit Auswendiglernen!
Welcher unbekannte Begriff ist dir zuletzt in einem Fall
begegnet? Schreib mir eine Rezension und lass es mich wissen!
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