Einfluss der restriktiven Indikationsstellung zur Episiotomie bei drohender Dammruptur auf Harnkontinenz, Dyspareunie und auf urodynamische Parameter bei Primiparae 6-12 Monate postpartal
Beschreibung
vor 19 Jahren
Ziel dieser prospektiv randomisierten Studie war es, den Einfluss
einer restriktiven versus liberalen Episiotomieindikation bei
drohender Dammruptur auf Beckenbodenfunktionsparameter bei
Primiparae 6 – 12 Monate nach vaginaler Entbindung zu untersuchen.
In die Studie wurden 146 Nulliparae, die zum Aufnahmezeitpunkt über
der 34. Schwangerschaftswoche waren und im Klinikum Großhadern in
München entbinden wollten, aufgenommen. Die Studienteilnehmer
wurden vor Geburt in eine restriktive und liberale Gruppe
randomisiert. 68 Frauen wurden nachuntersucht, wovon 27 in der
restriktiven und 41 in der liberalen Gruppe waren. In der
Nachuntersuchung wurde die restriktive Indikationsstellung zur
Episiotomie bei drohender Dammruptur mit der liberalen
Indikationsstellung im Hinblick auf die Harninkontinenz und
Dyspareunie mittels urodynamischer Parameter (max.
Urethraverschlussdruck, max. funktionelle Länge Urethra) und dem
Fragebogen nach Gaudenz sowie dem Dyspareunie Fragebogen
verglichen. Für die Harninkontinenz, Dyspareunie und die
urodynamischen Daten (Urethradruckprofile) sowie den Oxford Score
(Power) ließ sich feststellen, dass es im Mittel nach 7,4 Monaten
postpartal keine statistisch signifikanten Differenzen nach einer
restriktiven im Vergleich zu einer liberalen Durchführung der
Episiotomie bei drohender Dammruptur bezüglich der erhaltenen
Messungen bzw. Antworten gab. Die Ergebnisse der vorliegenden
Studie lassen die Schlussfolgerung zu, dass der Erhalt eines
intakten Dammes ein wichtiges Ziel des Geburtshelfers sein sollte
und die Indikation der Episiotomie restriktiv (nur bei fetaler
Indikation) gestellt werden sollte (60, 79). Eine Anwendung der
Episiotomie bei drohender Dammruptur in der geburtshilflichen
Praxis sollte vor dem Hintergrund der damit einhergehenden höheren
Rate an nicht intakten Dämmen und ohne eine Besserung der
Beckenbodenfunktion hinsichtlich der Dyspareunie und Harnkontinenz
zu erlangen, bei der Entbindenden nicht mehr erfolgen. Somit stellt
auch der drohende Dammriss keine Indikation mehr für eine
Episiotomie dar.
einer restriktiven versus liberalen Episiotomieindikation bei
drohender Dammruptur auf Beckenbodenfunktionsparameter bei
Primiparae 6 – 12 Monate nach vaginaler Entbindung zu untersuchen.
In die Studie wurden 146 Nulliparae, die zum Aufnahmezeitpunkt über
der 34. Schwangerschaftswoche waren und im Klinikum Großhadern in
München entbinden wollten, aufgenommen. Die Studienteilnehmer
wurden vor Geburt in eine restriktive und liberale Gruppe
randomisiert. 68 Frauen wurden nachuntersucht, wovon 27 in der
restriktiven und 41 in der liberalen Gruppe waren. In der
Nachuntersuchung wurde die restriktive Indikationsstellung zur
Episiotomie bei drohender Dammruptur mit der liberalen
Indikationsstellung im Hinblick auf die Harninkontinenz und
Dyspareunie mittels urodynamischer Parameter (max.
Urethraverschlussdruck, max. funktionelle Länge Urethra) und dem
Fragebogen nach Gaudenz sowie dem Dyspareunie Fragebogen
verglichen. Für die Harninkontinenz, Dyspareunie und die
urodynamischen Daten (Urethradruckprofile) sowie den Oxford Score
(Power) ließ sich feststellen, dass es im Mittel nach 7,4 Monaten
postpartal keine statistisch signifikanten Differenzen nach einer
restriktiven im Vergleich zu einer liberalen Durchführung der
Episiotomie bei drohender Dammruptur bezüglich der erhaltenen
Messungen bzw. Antworten gab. Die Ergebnisse der vorliegenden
Studie lassen die Schlussfolgerung zu, dass der Erhalt eines
intakten Dammes ein wichtiges Ziel des Geburtshelfers sein sollte
und die Indikation der Episiotomie restriktiv (nur bei fetaler
Indikation) gestellt werden sollte (60, 79). Eine Anwendung der
Episiotomie bei drohender Dammruptur in der geburtshilflichen
Praxis sollte vor dem Hintergrund der damit einhergehenden höheren
Rate an nicht intakten Dämmen und ohne eine Besserung der
Beckenbodenfunktion hinsichtlich der Dyspareunie und Harnkontinenz
zu erlangen, bei der Entbindenden nicht mehr erfolgen. Somit stellt
auch der drohende Dammriss keine Indikation mehr für eine
Episiotomie dar.
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