Folge #123 – Krankenhauszukunftsgesetz FAQ Reloaded
Folge 123 beschäftigt sich erneut mit dem KHZG. Wir sind etwas
gesetzeslastig derzeit; wenn da aber auch so viel passiert...Erneut
haben wir Thomas Süptitz und Stephan Krumm vom Referat 512 für
Cybersicherheit und Interoperabilität des BMG zu Gast und ...
34 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Folge 123 beschäftigt sich erneut mit dem KHZG. Wir sind etwas
gesetzeslastig derzeit; wenn da aber auch so viel passiert...Erneut
haben wir Thomas Süptitz und Stephan Krumm vom Referat 512 für
Cybersicherheit und Interoperabilität des BMG zu Gast und
besprechen unter anderem die dringendsten und wichtigsten Fragen
zum KHZG: Reifegradmessung 15% Informationssicherheit Pauschale
Bestätigung durch Hersteller akzeptabel? Müssen die 15%
Informationssicherheit zwingend zu der Maßnahme des jeweiligen FTB
passen oder reicht es, wenn diese in die Informationssicherheit des
KH investiert werden Ausschreibung Wie ist damit umzugehen, wenn
bei der Antragstellung Richtpreisangebote gefordert werden? (Ist
das nicht vergaberechtlich problematisch?) Fristen Müssen alle
Projekte Dezember 2024 abgeschlossen sein, da es eine Vorgabe der
EU-Coronahilfsgelder ist? Verzögerungen beim Hersteller (aufgrund
vieler Projekte nicht unrealistisch) und das KH trifft keine
Schuld, ist dann eine „kostenneutrale“ Verlängerung möglich?
Fristende konkretWas ist mit Projekten, die 2023 oder 2024
beginnen? Länder haben drei Monate für die Begutachtung der
Anträge. Gibt es für das BAS auch eine Frist? Wann können die
Häuser mit einer Bestätigung rechnen? Nachweise / Malus Wann wird
man wie nachweisen, dass Projekte erfolgreich waren?
Stichprobenartige Prüfungen durch Gutachter vom BAS? Wie erfolgt
die Prüfung, ob die Muss-Kriterien aus der Förderrichtlinie erfüllt
sind? (Da gibt es ja durchaus Auslegungsspielraum und die Kliniken
benötigen Planungssicherheit, dass sie nicht am Ende wieder
Fördermittel zurückzahlen müssen.) Ist schon absehbar, wie das von
GKV-Spitzenverband und DKG zu entwickelnde Stufensystem zur
Berechnung der Abschläge aussehen wird?
gesetzeslastig derzeit; wenn da aber auch so viel passiert...Erneut
haben wir Thomas Süptitz und Stephan Krumm vom Referat 512 für
Cybersicherheit und Interoperabilität des BMG zu Gast und
besprechen unter anderem die dringendsten und wichtigsten Fragen
zum KHZG: Reifegradmessung 15% Informationssicherheit Pauschale
Bestätigung durch Hersteller akzeptabel? Müssen die 15%
Informationssicherheit zwingend zu der Maßnahme des jeweiligen FTB
passen oder reicht es, wenn diese in die Informationssicherheit des
KH investiert werden Ausschreibung Wie ist damit umzugehen, wenn
bei der Antragstellung Richtpreisangebote gefordert werden? (Ist
das nicht vergaberechtlich problematisch?) Fristen Müssen alle
Projekte Dezember 2024 abgeschlossen sein, da es eine Vorgabe der
EU-Coronahilfsgelder ist? Verzögerungen beim Hersteller (aufgrund
vieler Projekte nicht unrealistisch) und das KH trifft keine
Schuld, ist dann eine „kostenneutrale“ Verlängerung möglich?
Fristende konkretWas ist mit Projekten, die 2023 oder 2024
beginnen? Länder haben drei Monate für die Begutachtung der
Anträge. Gibt es für das BAS auch eine Frist? Wann können die
Häuser mit einer Bestätigung rechnen? Nachweise / Malus Wann wird
man wie nachweisen, dass Projekte erfolgreich waren?
Stichprobenartige Prüfungen durch Gutachter vom BAS? Wie erfolgt
die Prüfung, ob die Muss-Kriterien aus der Förderrichtlinie erfüllt
sind? (Da gibt es ja durchaus Auslegungsspielraum und die Kliniken
benötigen Planungssicherheit, dass sie nicht am Ende wieder
Fördermittel zurückzahlen müssen.) Ist schon absehbar, wie das von
GKV-Spitzenverband und DKG zu entwickelnde Stufensystem zur
Berechnung der Abschläge aussehen wird?
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