Kurz & knackig: Der geplante §128a ZPO - Wasch mich, aber mach mich nicht nass?

Kurz & knackig: Der geplante §128a ZPO - Wasch mich, aber mach mich nicht nass?

Rechtsanwalt und Notar Hans Ulrich Otto zu Gast bei (R)ECHT INTERESSANT!
22 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr
Es tut sich was in der ZPO! Darüber müssen wir unbedingt sprechen.
Und zwar in unserer vor Kurzem eingeführten neuen Rubrik „Kurz
& knackig“. Im Rahmen von Shorties besprechen wir hier aktuelle
Themen außerhalb unserer normalen und etwas ausführlicheren Folgen.
Nachdem wir schon über die Dokumentation der strafrechtlichen
Hauptverhandlung gesprochen haben, widmen wir uns in unserer
zweiten Episode der ZPO: „Referentenentwurf eines Gesetzes zur
Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der
Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten“ lautet der
etwas sperrige Begriff für das, worum es heute geht. Zu dem Entwurf
hat die BRAK bereits eine Stellungnahme abgegeben und einige
Regelungen kritisiert. Warum? Vereinfacht gesagt: Der Richter kann,
auch wenn die Parteien nicht wollen, muss aber nicht, obwohl die
Parteien wollen. Ist das nicht irgendwie schief? Was ist mit der
Partei als Herrin des Verfahrens? Was ist mit dem
Dispositionsgrundsatz? Klären wir heute. Zu Gast am Mikro ist ein
gern und oft gehörter Gast: Rechtsanwalt und Notar Hans Ulrich
Otto, Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht, Dozent für Arbeits-,
Sozial- und Gebührenrecht, Mitglied in der BRAK-AG zur Sicherung
des Rechtsstaates und Präsident der Rechtsanwaltskammer Hamm.

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