16. Was sind die größten Rechtsirrtümer im Strafrecht? | Kurzgespräch mit Benjamin Grunst

16. Was sind die größten Rechtsirrtümer im Strafrecht? | Kurzgespräch mit Benjamin Grunst

26 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren

Auch heute ist mal wieder mein Kanzleipartner Benjamin Grunst zu
Gast in der Anwaltssprechstunde. Wir sprechen in dieser Folge
über die größten Rechtsirrtümer im Strafrecht, die eigentlich
jede/r mal gehört haben sollte, egal ob Jurist*in oder
Laie. 


Dabei geht es um Klassiker wie:
Wenn man unschuldig ist, wird man nicht verurteilt.
Immer wenn man mit Vorsatz tötet, ist man Mörder.
Die Staatsanwaltschaft ist objektiv, daher brauche ich gar keinen
Strafverteidiger.
Ein Pflichtverteidiger ist ein schlechter Anwalt, darum ist er auch
so günstig.
Der Staat darf nicht mehr ermitteln, wenn ich meine Strafanzeige
wieder zurückgenommen habe.
Wenn ich von einer Straftat im Bekanntenkreis erfahren habe, muss
ich eine Strafanzeige erstatten.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
„Mitgehangen ist mitgefangen“ – wer dabei ist wird auch
verurteilt.
Meinem Rechtsanwalt darf ich alles erzählen.

Links zu RA Benjamin Grunst:


www.anwalt-strafrecht-berlin.org


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