Werbung für Abtreibung? (von Michael Kotsch)
6 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Die Bundesregierung plant für 2022 die Aufhebung des bisher
geltenden Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a). Die
vorgeburtliche Tötung von Embryonen soll künftig als normales
Mittel der Geburtenregelung etabliert werden. Gleichzeitig sollen
kritische Proteste in der unmittelbaren Nähe von Abtreibungs-
Einrichtungen generell verboten sein.
Auch das grundsätzliche strafrechtliche Verbot von Abtreibungen
(§ 218) steht erneut zur Diskussion; wobei es faktisch schon seit
Jahren immer mehr an Relevanz verloren hat. Schlussendlich wollen
manche Aktivisten Abtreibung sogar zu einer Art Menschenrecht
erheben; eine weitergehende Freiheit über Leben und Tod
ungeborenen Lebens individuell entscheiden zu können.
Nichts gefährdet das Leben eines Kindes während seiner ersten
Lebensmonate in Deutschland so stark wir die Abtreibung. Christen
sind hier herausgefordert; wie bei sonst kaum einer anderen
gesellschaftlichen Frage.
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