RS009 Die Corona-Verordnungen und was man dazu wissen muss, um mitdiskutieren zu können.

RS009 Die Corona-Verordnungen und was man dazu wissen muss, um mitdiskutieren zu können.

Notar Dr. Jens Jeep und Rechtsanwalt Michael Böcken nehmen die neuen Corona-Verordnungen unter die juristische Lupe - leicht verständlich auch für Nichtjuristen.
2 Stunden 24 Minuten
Podcast
Podcaster
Gerechtigkeit braucht gutes Recht. Wir sprechen über Gesetze, die es gibt. Und solche, die es geben sollte.

Beschreibung

vor 3 Jahren

Mit dieser sehr aktuellen und zugleich absehbar sehr aktuell
bleibenden Folge wollen wir versuchen, unsere Hörerinnen und
Hörer mit dem nötigen Rüstzeug auszustatten, sachlich, rational
und wissensbasiert über die neuen Corona-Maßnahmen der
Bundesregierung und der Landesregierungen zu
diskutieren.

Wir spannen den Bogen der angesprochenen Themen dabei bewusst
sehr weit, um möglichst alle relevanten, auch
naturwissenschaftlichen und technischen Gesichtspunkte
anzusprechen. Wer diesen Podcast hört, sollte möglichst alles
erfahren, was er oder sie zum heutigen Zeitpunkt wissen muss, um
sich eine eigene, sachlich fundierte Meinung über die
einschneidenden Corona-Maßnahmen bilden zu können. (Natürlich
gibt es immer noch mehr zu erfahren, aber wir hoffen, hier
wirklich alles Wesentliche abgedeckt zu haben.)

Wir, das sind Notar Dr. Jens Jeep und
Rechtsanwalt Michael Böcken, sprechen über das
Corona-Virus SARS-CoV-2 und die Krankheit
COVID-19, über die Übertragungswege, die
Besonderheiten im Vergleich etwa zur Grippe oder dem Ebla-Virus.
Wir erläutern, welche Schutzmaßnahmen es nach aktuellem Stand
gegen eine Infektion gibt. Wir erklären vor allem auch die
Unterschiede zwischen Alltagsmasken, medizinischen Masken und
FFP2-Masken.

Wer wissen möchte, welche Erfahrungen ein mittelschwer an
COVID-19 erkrankter Mensch macht, dem sei an dieser Stelle die
Folge 5 des Podcasts "Meaningful Encounters"
empfohlen. Dort berichtet Karoline Preisler, die
sich bereits im März 2020 bei ihrem Mann angesteckt hat und nach
einem Krankenhausaufenthalt noch neun Monate mit dem Folgen von
"Long Covid" zu kämpfen hatte, über ihre ganz persönliche, sehr
prägende Begegnung mit dem Virus.

Wir begleiten unsere Hörer sowohl durch das
Infektionsschutzgesetz (IfSG) als auch durch die
auf dessen Basis nach der Videoschaltkonferenz der
Bundeskanzlerin und der MinisterpräsidentInnen der Bundesländer
am 5. Januar 2021 erlassenen aktuellen
Landesverordnungen vom Jahresbeginn 2021 (am Beispiel der
Hamburger Verordnung) und erläutern, was es mit
Gesetzen und darauf basierenden Rechtsverordnungen auf sich hat.
Es wird auch erklärt, warum das Infektionsschutzgesetz zwar ein
Ermächtigungsgesetz ist, aber nichts mit dem Ermächtigungsgesetz
von 1933 gemein hat.

Und wir führen unsere Hörer außerdem durch das Konzept
der Grundrechte in unserem Grundgesetz nebst ihren
zulässigen Beschränkungen und erklären das Verfahren der Prüfung
der Verfassungsmäßigkeit von solchen Eingriffen in die
Grundrechte.

Und schließlich weiten wir den Blick auf ein längst geltendes, im
Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aber überaus relevantes
Gesetz, welches jeden Bürger davon abhalten sollte, leichtfertig
andere Menschen in Gefahr zu bringen: Das
Strafgesetzbuch. Wir wissen aus der rechtlichen
Behandlung der Ansteckung von anderen Menschen durch eine
HIV-Infektion und der Tötung von Verkehrsteilnehmern durch
illegale Rennen in Innenstädten, dass hier nicht nur fahrlässige
Körperverletzung und fahrlässige Tötung im Raum stehen, sondern
sogar vorsätzliche Körperverletzung, Totschlag und sogar Mord.
Damit wollen wir deutlich machen, dass der ausschließliche Blick
auf die Bußgelder der Coronaverordnungen für bestimmte
Verhaltensweisen möglicherweise der falsche Fokus ist.

Wir werden in diesem Podcast ab und zu auch eigene
Meinungen äußern, eigene Einschätzung abgeben
und Kritik am Gesetz- und Verordnungsgeber üben. Wir halten uns
damit aber bewusst zurück, wir machen dies immer deutlich und wir
trennen dies von den Fakten.

Denn im Wesentlichen dient diese Folge dazu, den Hörer und die
Hörerin dazu zu bringen, sich eine eigene rechtlich fundierte
Meinung zu bilden, um dann guten Gewissens darüber diskutieren zu
können, ob einzelne Maßnahmen sinnvoll oder sinnlos sind, ob sie
zu weit gehen oder eben auch gerade nicht weit genug, ob sie
rechtlich haltbar sind oder möglicherweise rechts- und
verfassungswidrig. Diese Debatte ist wichtig, aber sie benötigt
unseres Erachtens vor allem eins: Sachlichkeit und
Sachverstand. Wir hoffen sehr, dazu mit dieser Folge
einen Beitrag leisten zu können.

Außerdem werden - ganz im Sinne des Oberthemas dieses Podcasts -
auch einige Regeln für gutes Legal Design an
praktischen Beispielen erläutert. Leider wie so oft an solchen,
bei denen gegen diese Regeln verstoßen wird:


Querverweise in Gesetzen sollten bestmöglich vermieden werden

Gesetze werden für den Leser gemacht, nicht für den
Schreiber. Kürze ist kein Selbstzweck. 

Querverweise nach hinten können und sollten dadurch vermieden
werden, dass Definitionen vorangestellt werden und nicht
nachfolgen (anders leider § 5 Abs. 1 IfSG).

Nachträglich in eine Gesetz eingefügte Paragrafen mit
Kleinbuchstaben (z.B. § 28a IfSG) leiden oft darunter, dass sie
nicht mit der gleichen Sorgfalt in Bezug auf das Gesamtsystem des
Gesetzes formuliert werden als ihre älteren Geschwister ohne
Buchstabenzusatz, weshalb sich der Gesetzgeber hier besondere
Mühe geben müsste.

Wenn eine Gebots- oder Verbotsnorm verstanden werden soll,
darf sie keinen Querverweis enthalten, Sonden sollte die
entscheidenden Voraussetzungen besser wiederholen (anders leider
§ 4 Abs. 1 der Hamburgischen Corona-Verordnung). 



Dass das Sprechen über juristische Fragen - bei aller
Ernsthaftigkeit des Themas -  auch Spaß
machen darf, wird hoffentlich eine weitere Erkenntnis am Ende
dieses Podcasts sein. Bei der Erklärung des Prinzips der
praktischen Konkordanz von Grundrechten bedienen wir uns etwa der
Hilfe von AC/DC.

Und ja, ab und zu wird es auch etwas nerdig,
etwa wenn zwei Juristen die Unterschiede zwischen
Beschluss und Vereinbarung diskutieren, zwischen
Urteilen und Beschlüssen und zwischen einstimmigen und
allstimmigen Beschlüssen. Aber wir versprechen eines: All dies
macht absolut Sinn. Und die Genauigkeit bei der Verwendung von
Begriffen hilft, in der Debatte den eigenen Standpunkt korrekt
darzustellen und Missverständnisse zu vermeiden. Dies ist uns in
einer Zeit, in der der öffentliche Diskurs (gerade auf sozialen
Medien) von ungewollten und zum Teil leider auch gewollten
Missverständnissen geprägt zu sein scheint.

Diese Podcastfolge ist so kurz wie möglich, aber dennoch so lang
wie nötig. Sie ist damit zwar viel kürzer als die gesammelten
(sehr guten) Podcasts des Virologen Prof. Drosten im
NDR, aber doch erheblich länger als eine "normale" Folge
in diesem Podcast. Man kann diese Folge aber auch gut in
Abschnitten hören.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie sich als HörerInnen
insgesamt die Zeit nehmen, die ganze Folge zu hören.

Wir haben bewusst viele Kapitelmarken eingefügt.
Damit ist es zum einen leicht, eventuell Altbekanntes
überspringen zu können (das richtet sich aber am ehesten an
Juristen). Zum anderen soll es einen Überblick über die Inhalte
ermöglichen und das Wiederfinden von Inhalten erleichtern. Die
Chapter sind damit zugleich auch eine Gliederung
aller angesprochenen rechtlichen und naturwissenschaftlichen
Fragen.

Außerdem finden sich als weiterer Service alle besprochenen
Rechtstexte als Chapter-Art bei den jeweiligen
Kapiteln wieder - man kann also in den meisten Podcast-Playern
mitlesen, worüber wir hier sprechen.

Wir hoffen sehr, mit diesem Podcast einen wichtigen Beitrag zur
Debatte um wirksame und rechtmäßige Regeln und Verhaltensweisen
im Kampf gegen das Corona-Virus leisten zu können.

Wenn Sie meinen, dass uns dies gelungen ist, wären wir Ihnen und
Euch sehr dafür dankbar, wenn dieser Podcast - der auf allen
Plattformen zu hören ist, also auch bei Spotify, iTunes, Google,
usw. - breit im Familien-, Freundes-, Bekannten- und
Kollegenkreis empfohlen und in sozialen Medien
geteilt würde.

Disclaimer/Haftungsausschluss:

Wir sind Juristen und keine Naturwissenschaftler. Wir können
einem Virologen nicht dessen Beruf erklären. Wir sind aber in der
Lage zu verstehen, wenn ein Virologe uns seine Erkenntnisse
erklärt. Und diese Erkenntnisse möchten wir hier
teilen. 

Aber auch als Juristen sind wir keine Experten in jedem
Teilbereich der Juristerei. Dennoch sind wir mit zusammen über 70
Jahren Erfahrungen mit der Rechtswissenschaft in Theorie und
Praxis in der Lage, ein recht weites Feld an Normen und
grundlegenden Prinzipien zu überblicken und - so hoffen wir -
damit auch für den Laien etwas Durchblick zu schaffen.

Der Preis für möglichst große Verständlichkeit
ist dennoch leider in fast jedem Fachgebiet, dass man geringe
Einbußen an der Präzision in Kauf nehmen muss. Wir sind aber
überzeugt, dass diese nicht zu einer anderen Einordnung in den
grundlegenden Fragen führen oder gar hier wiedergegebene
Erkenntnisse in ihr Gegenteil verkehrt.

Wenn es uns dabei auch in den Augen (und Ohren) von absoluten
Experten gelungen sein sollte, zu wenigstens 80 bis 90% alles
auch im Detail richtig oder jedenfalls nicht falsch
wiederzugeben, dann möge man uns bitte die fehlenden Prozente
verzeihen.

Wir können aber natürlich wir keine Haftung für die
Inhalte dieses Podcasts übernehmen, der weder eine
rechtliche noch eine medizinische Beratung darstellt. Wir sind
auch in unseren jeweiligen Professionen nicht die richtigen
Ansprechpartner für eine solche Beratung. Wir nehmen diesen
Podcast nicht aus beruflichen oder gar kommerziellen Gründen auf.
Er enthält daher natürlich auch keine Werbung.

In diese Podcastfolge sind weit über 100 Stunden Arbeit an
Recherche, Vorbereitung und Produktion geflossen. Wir hoffen
daher sehr, dass uns keine relevanten Fehler unterlaufen
sind.

Falls dies anders sein sollte, bitten wir um Hinweise und werden
das in den Shownotes korrigieren.

Korrekturen:
1.
Jens Jeep hat sich verrechnet: Bei der Frage, wie lange es bei
einer potentiell beim Gegenüber ankommenden Viruslast von 400
Viren pro Sekunde bräuchte, damit die Ansteckungslast von 10.000
Viren erreicht ist, sagt er so spontan wie falsch: 20 Sekunden.
Wer rechnen kann, ist im Vorteil: Es sind 25 Sekunden.

Darum ging es bei der Rechnung: Das Tragen von jeweils einer
FFP2-Maske verlängert diese Zeit um das 400-fache, also auf
10.000 Sekunden. Dies sind 166,66 Minuten. Oder 2 Stunden und 46
Minuten. Zwei durchschnittliche Alltagsmasken würden die Zeit
hingegen nur um das 4-fache verlängern, also auf 100 Sekunden
oder 1 Minute und 40 Sekunden. Damit wollen wir zeigen, dass die
mangelnde Differenzierung zwischen der Art der Maske bei der
Maskenpflicht fatal ist und die AHA-Regel Menschen in eine
fragwürdige Sicherheit wiegt.

2.
Die Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in der von uns
besprochenen Fassung galt - trotz des anderslautenden Textes in
der Verordnung selbst - tatsächlich nur für drei Tage und wird ab
dem 11.01.2021 dann von der hier verlinkten Fassung abgelöst. Für
unseren Podcast relevante Änderungen haben wir bisher nicht
gefunden. Falls es diese geben sollte, wären wir für eine
Mitteilung dankbar. Ebenso über einen Hinweis eines
öffentlich-rechtlichen Experten, welchen rechtlichen Hintergrund
diese doch recht unübersichtliche Art der Normsetzung hat.
(10.01.2021)

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