18.12.2014: Schwerbehinderten-Hinweis

18.12.2014: Schwerbehinderten-Hinweis

Warum man auf seinen Schwerbehindertenstatus in einer Bewerbung hinweisen muss, wenn man die speziellen rechte wahrnehmen will, erklaert Rechtsanwalt Arndt Stueckemann in dieser Folge. Den woechentlichen Rechtstipp der Rechtsanwaelte...
65 Sekunden

Beschreibung

vor 10 Jahren

Warum man auf seinen Schwerbehindertenstatus in einer
Bewerbung hinweisen muss, wenn man die speziellen rechte
wahrnehmen will, erklaert Rechtsanwalt Arndt Stueckemann in
dieser Folge.


Den woechentlichen Rechtstipp der Rechtsanwaelte Stueckemann
& Sozien aus Lemgo (www.stueckemann.com), koennen Sie jeweils
ab Donnerstags als Podcast ueber iTunes oder das Web
herunterladen, oder live auf Radio Lippe hoeren.

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