18.12.2014: Schwerbehinderten-Hinweis
Warum man auf seinen Schwerbehindertenstatus in einer
Bewerbung hinweisen muss, wenn man die speziellen rechte wahrnehmen
will, erklaert Rechtsanwalt Arndt Stueckemann in dieser Folge. Den
woechentlichen Rechtstipp der Rechtsanwaelte...
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vor 10 Jahren
Warum man auf seinen Schwerbehindertenstatus in einer
Bewerbung hinweisen muss, wenn man die speziellen rechte
wahrnehmen will, erklaert Rechtsanwalt Arndt Stueckemann in
dieser Folge.
Den woechentlichen Rechtstipp der Rechtsanwaelte Stueckemann
& Sozien aus Lemgo (www.stueckemann.com), koennen Sie jeweils
ab Donnerstags als Podcast ueber iTunes oder das Web
herunterladen, oder live auf Radio Lippe hoeren.
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