10.07.2014: Verkehrssicherungspflicht
Wenn sich zum Beispiel ein Kind in einer Automatiktuer verletzt,
bedeutet das nicht unbedingt, dass der, dem die Tuer gehoert, fuer
den Schaden zahlen muss. Warum das so ist, erklaert Rechtsanwaeltin
Inga Neumann in dieser Folge. Den woechentlichen...
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vor 10 Jahren
Wenn sich zum Beispiel ein Kind in einer Automatiktuer
verletzt, bedeutet das nicht unbedingt, dass der, dem die Tuer
gehoert, fuer den Schaden zahlen muss. Warum das so ist,
erklaert Rechtsanwaeltin Inga Neumann in dieser Folge.
Den woechentlichen Rechtstipp der Rechtsanwaelte Stueckemann
& Sozien aus Lemgo (www.stueckemann.com), koennen Sie
jeweils ab Donnerstags als Podcast ueber iTunes oder das Web
herunterladen, oder live auf Radio Lippe hoeren.
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