029_Corona-Soforthilfen Teil 3 - KfW Schnellkredit mit 100%iger Risikoübernahme
Für Freiberufler, Einzelunternehmer und Unternehmen mit mehr als 10
Mitarbeiterin gibt es seit dem 15.04.2020 einen KfW-Schnellkredit
für Finanzierungen von Investitionen und Betriebsmimttel mit
100%iger Haftungsfreistellung für die Hausbank
14 Minuten
Beschreibung
vor 4 Jahren
Für Freiberufler, Einzelunternehmer und Unternehmen der
gewerblichen Wirtschaft mit mehr als 10 Beschäftigten gibt es seit
dem 15.04.2020 einen KfW-Schnellkredit für Finanzierungen von
Investitionen und Betriebsmittel (Merkblatt Nr. 078 der KfW). Das
besondere an diesem Kredit ist die 100%ige Haftungsfreistellung für
die Hausbank, wodurch eine Beantragung dieser Kreditmittel deutich
vereinfacht wird. Die Kreditmittel sind auf 25% des Jahresumsatzes
2019 begrenzt, maximal auf TEU 500 bei Unternehmen mit weniger als
50 Mitarbeitern und maximal auf TEU 800 bei Unternehmen mit mehr
als 50 Mitarbeitern. Die Laufzeit und die Zinsbindung beträgt 10
Jahre Der Sollzinssatz liegt derzeit bei 3% p.a. fest für die
Laufzeit. Eine vorzeitige Rückführung ist jederzeit möglich. Das
Unternehmen darf vor der Corona-Krise nicht bereits in
wirtschaftliche Schwierigseiten geraten sein. Hierfür gibt es klare
Bestimmungen, ebenso für die Einreichung und Anforderungen von
Bonitätsunterlagen, die aber überschaubar sind. Mehr hierzu
erfährst Du in dieser Podcastepisode.
gewerblichen Wirtschaft mit mehr als 10 Beschäftigten gibt es seit
dem 15.04.2020 einen KfW-Schnellkredit für Finanzierungen von
Investitionen und Betriebsmittel (Merkblatt Nr. 078 der KfW). Das
besondere an diesem Kredit ist die 100%ige Haftungsfreistellung für
die Hausbank, wodurch eine Beantragung dieser Kreditmittel deutich
vereinfacht wird. Die Kreditmittel sind auf 25% des Jahresumsatzes
2019 begrenzt, maximal auf TEU 500 bei Unternehmen mit weniger als
50 Mitarbeitern und maximal auf TEU 800 bei Unternehmen mit mehr
als 50 Mitarbeitern. Die Laufzeit und die Zinsbindung beträgt 10
Jahre Der Sollzinssatz liegt derzeit bei 3% p.a. fest für die
Laufzeit. Eine vorzeitige Rückführung ist jederzeit möglich. Das
Unternehmen darf vor der Corona-Krise nicht bereits in
wirtschaftliche Schwierigseiten geraten sein. Hierfür gibt es klare
Bestimmungen, ebenso für die Einreichung und Anforderungen von
Bonitätsunterlagen, die aber überschaubar sind. Mehr hierzu
erfährst Du in dieser Podcastepisode.
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