012_Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung -hast Du dich darum gekümmert? Kurz & Kompakt
In dieser kompakten Episode -Single-Edition Vol. 3- geht es um den
Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und
Betreuungsvollmacht und was Du unbedingt beachten solltest
7 Minuten
Beschreibung
vor 5 Jahren
In dieser kompakten Episode geht es um den Unterschied zwischen
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht und
was Du unbedingt beachten und wissen solltest. Ich weise darauf
hin, dass dies keine Rechtsberatung ersetzen kann, sondern ich Dir
nur entsprechende Hinweise gebe. Du kennst dies sicherlich auch: Du
schiebst wichtige Dinge, die unbedingt geregelt werden müssen,
immer wieder auf, da es für dich ein Angang ist, sich darum zu
kümmern. Und im Bereich Vorsorgevollmacht ist dies nach meiner
Erfahrung auch so. Viele glauben, dass deine engsten
Familienangehörigen, wie z.B. dein Ehegatte/deine Ehegattin oder
deine Kinder, für dich Entscheidungen treffen könnten, wenn du dies
aufgrund eines Unfalls, einer schweren Krankheit oder einer
eintretenden Demenz im Alter, nicht mehr kannst. Dies ist aber
leider nicht so. Du kannst von der Familie in rechtlichen Dingen
nicht vertreten werden. Dies gilt für alle Familienmitglieder! In
unserem Recht haben nur Eltern als Erziehungsberechtigte gegenüber
ihren minderjährigen Kindern ein umfassendes Sorgerecht und damit
die Befugnis zur Entscheidung und Vertretung in allen
Angelegenheiten. Für ein volljähriges Familienmitglied können
hingegen die Angehörigen nur in zwei Fällen entscheiden oder
Erklärungen abgeben: Entweder aufgrund einer rechtsgeschäftlichen
(und rechtssicheren) Vollmacht oder wenn sie gerichtlich bestellte
Betreuer sind. Insofern ist die rechtzeitige Regelung über eine
Vorsorgevollmacht, sowie einer als Bestandteil wichtigen
Patientenverfügung und einer Betreuungsvollmacht elementar, um ein
hohes Maß an Selbstbestimmung nicht zu verlieren, sondern zu
erhalten. Der Gedanke, dass eine fremde Person, die keinerlei Bezug
zur der Familie hat, vom Amtsgericht als Betreuer bestellt wird und
damit ggs. über Leben und Tod Deines Angehörigen mit entscheiden
kann, ist doch eine schlimme Vorstellung. Es wird zwar seit einigen
Jahren politisch darüber diskutiert, das Gesetz zu ändern, in dem
automatisch -ohne eine separat erforderliche schriftliche Regelung-
die engsten Familienangehörigen für dich entscheiden könnten, wenn
du nicht mehr handlungsfähig bist. Aber -wie so oft- wurde die
Entscheidung immer wieder aufgeschoben. Also ist jetziges Handeln
und die richtigen Dinge tun extrem wichtig! Im Herbst 2019 sind zu
dieser sehr umfangreichen Thematik noch 2 oder 3 ausführliche
Podcastfolgen von meiner Seite geplant. Außerdem möchte ich diese
Folgen mit einem Interview eines Notars und eines Anwalts
verbinden, damit auch von der rechtlichen Seite ein Einblick und
eine Einschätzung (zum Beispiel auch Auswirkungen auf bestehende
Patientenverfügung aufgrund verschiedener BGH-Urteile) erfolgen
kann. Auch zu dem in dem Podcast angesprochenen Thema
"Notfallordner" für Privatpersonen und Unternehmer wird es
demnächst weitere Informationen geben
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht und
was Du unbedingt beachten und wissen solltest. Ich weise darauf
hin, dass dies keine Rechtsberatung ersetzen kann, sondern ich Dir
nur entsprechende Hinweise gebe. Du kennst dies sicherlich auch: Du
schiebst wichtige Dinge, die unbedingt geregelt werden müssen,
immer wieder auf, da es für dich ein Angang ist, sich darum zu
kümmern. Und im Bereich Vorsorgevollmacht ist dies nach meiner
Erfahrung auch so. Viele glauben, dass deine engsten
Familienangehörigen, wie z.B. dein Ehegatte/deine Ehegattin oder
deine Kinder, für dich Entscheidungen treffen könnten, wenn du dies
aufgrund eines Unfalls, einer schweren Krankheit oder einer
eintretenden Demenz im Alter, nicht mehr kannst. Dies ist aber
leider nicht so. Du kannst von der Familie in rechtlichen Dingen
nicht vertreten werden. Dies gilt für alle Familienmitglieder! In
unserem Recht haben nur Eltern als Erziehungsberechtigte gegenüber
ihren minderjährigen Kindern ein umfassendes Sorgerecht und damit
die Befugnis zur Entscheidung und Vertretung in allen
Angelegenheiten. Für ein volljähriges Familienmitglied können
hingegen die Angehörigen nur in zwei Fällen entscheiden oder
Erklärungen abgeben: Entweder aufgrund einer rechtsgeschäftlichen
(und rechtssicheren) Vollmacht oder wenn sie gerichtlich bestellte
Betreuer sind. Insofern ist die rechtzeitige Regelung über eine
Vorsorgevollmacht, sowie einer als Bestandteil wichtigen
Patientenverfügung und einer Betreuungsvollmacht elementar, um ein
hohes Maß an Selbstbestimmung nicht zu verlieren, sondern zu
erhalten. Der Gedanke, dass eine fremde Person, die keinerlei Bezug
zur der Familie hat, vom Amtsgericht als Betreuer bestellt wird und
damit ggs. über Leben und Tod Deines Angehörigen mit entscheiden
kann, ist doch eine schlimme Vorstellung. Es wird zwar seit einigen
Jahren politisch darüber diskutiert, das Gesetz zu ändern, in dem
automatisch -ohne eine separat erforderliche schriftliche Regelung-
die engsten Familienangehörigen für dich entscheiden könnten, wenn
du nicht mehr handlungsfähig bist. Aber -wie so oft- wurde die
Entscheidung immer wieder aufgeschoben. Also ist jetziges Handeln
und die richtigen Dinge tun extrem wichtig! Im Herbst 2019 sind zu
dieser sehr umfangreichen Thematik noch 2 oder 3 ausführliche
Podcastfolgen von meiner Seite geplant. Außerdem möchte ich diese
Folgen mit einem Interview eines Notars und eines Anwalts
verbinden, damit auch von der rechtlichen Seite ein Einblick und
eine Einschätzung (zum Beispiel auch Auswirkungen auf bestehende
Patientenverfügung aufgrund verschiedener BGH-Urteile) erfolgen
kann. Auch zu dem in dem Podcast angesprochenen Thema
"Notfallordner" für Privatpersonen und Unternehmer wird es
demnächst weitere Informationen geben
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