Über Freud und Leid mit Geschenkgutscheinen

Über Freud und Leid mit Geschenkgutscheinen

Wenn das beliebte Geschenk zu jedem Anlass Kopfzerbrechen verursacht...
19 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr
Rein theoretisch sind Gutscheine doch das perfekte Geschenk:
Schnell gekauft, verschenkt und passend zu (fast) allen Anlässen.
Passt der Geschenkgutschein aber gerade nicht zu den Interessen
oder in den Alltag der oder des Beschenkten, landet er gerne in der
Schublade. Oftmals für sehr lange Zeit. Darum geht's: Rechte beim
Einlösen von Geschenkgutscheinen Die Gründe, einen Gutschein nicht
kurz nach Erhalt einzulösen, sind zahlreich: Vielleicht bietet der
Onlineshop, bei dem ich ein Guthaben einlösen kann, nicht das,
wonach ich suche. Möglicherweise fehlt mir gerade die Freizeit, um
den mir geschenkten Aufenthalt im Wellness-Hotel in Anspruch zu
nehmen. Oder aber die Maßnahmen zum Infektionsschutz während der
Corona-Pandemie sorgten dafür, dass mein Pizzeria-Gutschein
ungenutzt in Vergessenheit geriet. Aber wie lange gilt mein
Anspruch auf die Einlösung eines Gutscheinwerts? In welchen Fällen
kann ich auch nach Ablauf aller gesetzlichen Fristen auf Kulanz
seitens des Anbieters hoffen? Und kann ich einen Gutschein auch nur
teilweise einlösen oder bei Nichtgefallen nach Belieben
weiterverschenken? Zu Gast: Oliver Buttler, Abteilungsleiter
Telekommunikation, Internet & Verbraucherrecht bei der
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. genau genommen - Der Podcast
der Verbraucherzentralen wird gefördert durch das Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags. Wir freuen uns
über Lob, Kritik und Themenwünsche per E-Mail an podcast@vz-bln.de.
Weitere Informationen finden Sie auf verbraucherzentrale.de.

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