#105 - Sarah Fürlinger - Leitlinien für Unternehmen zu Nachhaltigkeitskooperationen
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Kartellrecht: die Nachhaltigkeitsausnahme für
unternehmerische Kooperationen
Im Sinne des „European Green Deals” der Europäischen Kommission
hat der Österreichische Gesetzgeber mit dem Kartell- und
Wettbewerbsrechts- Änderungsgesetzes 2021 eine stärkere
Orientierung des Kartell- und Wettbewerbsrechts an den
Nachhaltigkeitszielen vorgenommen.
Unternehmerische Kooperationen, welche zwar den Wettbewerb
beschränken aber wesentlich zu einer ökologisch nachhaltigen
oder klimaneutralen Wirtschaft beitragen, sollen in einem
weiteren Umfang als bisher von der Möglichkeit der Freistellung
vom Kartellverbot profitieren können.
Anfang Juni 2022 veröffentlichte die Bundeswettbewerbsbehörde
einen Entwurf der Leitlinien für Unternehmen zu
Nachhaltigkeitskooperationen. Bis Ende Juni 2022 konnten
Stellungnahmen bei der Bundeswettbewerbsbehörde eingereicht
werden. Über 20 Stellungnahmen von nationalen und
internationalen Expertinnen und Experten, Ministerien und
Gerichten erreichten die Bundeswettbewerbsbehörde. Diese
Stellungnahmen wurden nun in die abschließende Version der
Leitlinien eingearbeitet.
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Sarah Fürlinger gibt ihre persönliche Meinung wieder. Die
Äusserungen binden die Bundeswettbewerbsbehörde nicht.
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