Rücknahme nach § 48 I, II, IV VwVfG

Rücknahme nach § 48 I, II, IV VwVfG

26 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr

In diesem Video geht es um die Rücknahme leistungsgewährender
Verwaltungsakte. Der Fokus liegt auf der Klausur, insbesondere
auf den Aufbau und auf den Problemen, die man kennen muss.


Quellen:


Will, Verwaltungsrecht AT, 2. Aulage,


Attendorn, Youtube Fit im Verwaltungsrecht, Playlist Aufhebung
https://www.youtube.com/watch?v=VIfVof5lfeg&list=PLBzB10tjWjGeEtPykqrkBaSdfdXPikdAc


Timestamps:


0:00 Intro 0:12 Übersicht Rechtsgrundlagen der Aufhebung 0:57
Schema von § 48 I 1, 2, II, IV VwVfG 3:10 Abgrenzung
leistungsgewährend zur Zuwendung 7:40 Weiter Schema von § 48 I 1,
2, II, IV VwVfG 9:43 Ermessen bei § 48 II VwVfG 12:38 Prüfung in
der Klausur 20:44 Rücknahmefrist § 48 IV VwVfG 23:20 Beispiel in
gesondertem Video 23:56 Rückforderung nach § 49a


Kontrollfragen:


I.Was sind die Tatbestandsvoraussetzungen, wenn der AusgangsVA
nach § 48 I 1, 2, II, IV aufgehoben wird?


II.Wo wird der Abs. 2 relevant?


III.In welcher Reihenfolge ist der Abs. 2 zu prüfen?


IV.Was ist der maßgebliche Zeitpunkt bei der Rücknahmefrist nach
§ 48 IV?

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