Die Rücknahme nach § 48 I 1 VwVfG

Die Rücknahme nach § 48 I 1 VwVfG

7 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr

In diesem Video wird der Aufbau in der Klausur sowie die
Systematik hinter dem § 48 I 1 VwVfG besprochen. § 48 I 1 VwVfG
ist klausurirrelvant, weil er zu einfach ist. Nichtsdestotrotz
ist es für das Verständnis hilfreich den § 48 I 1 verstanden zu
haben.


Quellen:


Will, Verwaltungsrecht AT, 2. Aulage,


Attendorn, Youtube Fit im Verwaltungsrecht, Playlist Aufhebung
https://www.youtube.com/watch?v=VIfVof5lfeg&list=PLBzB10tjWjGeEtPykqrkBaSdfdXPikdAc


Timestamps: 0:00 Intro 0:09 Übersicht der
Aufhebungsnormen 0:20 Verortung in der Klausur 0:52 Materielle
Rechtmäßigkeit von § 48 I 1 VwVfG 5:40 Kontrollfragen


Kontrollfrage:


1)Ist die Rücknahmefrist nach § 48 IV bei § 48 I 1 zu beachten?

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