DAT198 E-Mail-Datenpannen: Muss man den EDÖB informieren?

DAT198 E-Mail-Datenpannen: Muss man den EDÖB informieren?

Wann muss man bei E-Mail-Datenpannen die Datenschutz-Aufsichtsbehörden oder die betroffenen Personen informieren?
9 Minuten

Beschreibung

vor 11 Monaten
Andreas nimmt eine Frage aus einer Legal Session der
Datenschutzpartner Academy mit Martin nochmals auf: Muss man den
EDÖB informieren, wenn eine E-Mail an die falsche Person geht? Wie
ist überhaupt die Rechtslage betreffend Meldung an
Datenschutz-Aufsichtsbehörden und Information der betroffenen
Personen nach Datenpannen?

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