012 - Die Abreißleine! Ein brisantes Thema
Allgemeines zum Abreißseil / zur Abreißleine Ja die liebe
Abreißleine. In dieser Folge gehe ich auf dieses derzeit sehr
häufig und vielseitig diskutierte Thema eingehen. Denn die
ordnungsgemäße Befestigung der Abreißleine ist keine Erfindung...
20 Minuten
Beschreibung
vor 7 Jahren
Allgemeines zum Abreißseil / zur Abreißleine
Ja die liebe Abreißleine. In dieser Folge gehe ich auf dieses
derzeit sehr häufig und vielseitig diskutierte Thema eingehen.
Denn die ordnungsgemäße Befestigung der Abreißleine ist keine
Erfindung der Holländer, Schweizer oder Österreicher. Es ist
vielmehr lediglich die Umsetzung der Richtlinie bzw. Regelung ECE
R55 welche seit 2014 in Kraft ist.
Warum überhaupt ein Abreißseil / eine Abreißleine
Unterm Strich geht es darum das ein Anhänger, hier ein Wohnwagen
oder ien Anhänger welcher ein kleines Fahrzeug hinter dem
Wohnmobil her zieht, selbstständig innerhalb kurzer Zeit zum
Stillstand kommt, wenn sich der Anhänger vom Zugfahrzeug löst.
Was ist denn nun Stand der Dinge in Bezug auf das Abreißseil /
die Abreißleine
Gemäss der Regelung ECE R55, welche die 94/20/EG ablöst, muss an
den Zugfahrzeugen eine Haltevorrichtung angebracht sein welche
7500N stand hält im Falle eines lösen des Anhängers und
ansprechen der Abreißleine. Neuwagen mit werkseitig
ausgestatteter AHK haben mittlweile sehr häufig eine
entsprechende Öse an der AHK. Diese kann dann zum durchschleifen
des Abreißseiles verwendet werden. Auf dem Typenschild der AHK
sollte dies auch ersichtlich sein ( E1 R55 ....... sollte da zu
finden sein).
Ist keine solche Öse vorhanden muss diese nachgerüstet werden.
Für feste AHKs gibt es entsprechende Schellen welche man sich
direkt an die AHK anschrauben kann.
Bei einschwenkbaren AHKs ist dieses nachrüsten teilweise nicht
möglich bzw. bei abnehmbaren auch nicht zulässig. Grund ist das
es sich hierbei dann um keinen festen Bestandteil des
Zugfahrzeuges handelt (= abnehmbar = trennbar). Hier muss also
eine, den Regeln entsprechende Vorrichtung, an einem festen Punkt
des Zugfahrzeuges , nachgerüstet werden. Zum Beispiel am
Grundträger des Zugfahrzeuges-
Federhaken und Abreißseil / Abreißleine
Der oft verbaute dünne Federhaken darf keinesfalls DIREKT
eingehängt werden. Dieser entspricht nicht den Anforderungen für
ein direktes einhängen. Mit dem Federhaken darf man lediglich
eine Schlaufe durch die Öse Bilden und diesen dann wieder in das
Abreißseil einhängen.
Alternativ kann man sich einen sogenannten Feuerwehrkarabiener
gemäß DIN 5299 zulegen welcher einer Kraft von 7500N stand hält
(offen bleibt hier die Diskussion ob sich die 7500N auf Zugkraft
oder Bruchkraft beziehen. Dies ist ein Unterschied). Was ich so
erfahren habe ist, das wohl ein Feuerwehrkarabiner mit 7x70mm*
als Mindestgröße gewählt werden soll. Aber ob dies tatsächlich
dann auch ausreichend ist, kann ich abschließend nicht
beurteilen. Bei den 2 x Karabinerhaken 7x70 mm mit Kausche
Feuerwehrkarabiner Karabiner Haken Edelstahl V4A* bei Amazon ist
die Bruchkraft mit 1200kg, was etwas 12000N entspricht angegeben.
Das sollte ausreichend sein. Jedoch fehlt hier noch die Angabe
zur DIN5299.
Mein Fazit zum Abreißseil / zur Abreißleine
Dies ist meine ganz persönliche Meinung! HIe rin Deutschland sind
wir letztlich bis dahin mit einem blauen Auge davon gekommen.
Denn die ECE R55 ist für alle Vertragsparteien umzusetzen. Das
dies hier nur selten kontrolliert wird, oder man hie rin
Deutschland kulant bzw. mit einer einfachen Verwarnung davon
kommt, ist unser Glück.
Letztlich ist es so das wnen man irgendwohin ins Ausland fährt
dies ruck zuck geahndet werden kann. Deshalb ist es sinnvoll das
ganze entsprechend nachzurüsten und immer so hand zu haben. Denn
wer denkt dann schon kurz vor der schweizer Grenze daran, das
Abreißseil umzuhängen und danach dann wieder zurück, oder wie?
Des weiterenist das ganze auch ein nicht unerheblicher
Sicherheitsaspekt. Denn ein ungebremster Wohnwagen oder Anhänger
mit Kleinwagen drauf ist ein gefährliches Geschoß.
Linksammlung zum Abreißseil / zur Abreißleine
Deutsche Übersetzung der ECE R55
: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:227:0001:0061:DE:PDF
Mitgliedsstaaten der
ECE/UN: https://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Regelungen#Liste_der_Teilnehmerstaaten
Info des
ADAC: https://www.adac.de/sp/rechtsservice/_mmm/pdf/2015-35-NIEDERLANDE-SCHWEIZ-Erforderlichkeit-eines-Sicherungsseils-bei-Anh%C3%A4ngern_245234.pdf
Beitrag der Zeitschrift
Caravaning: http://www.caravaning.de/ratgeber/das-abreissseil-im-caravan-erfuellt-lebenswichtige-aufgaben-6639338.html
Bild des schweizerischen
Infoblattes: https://www.wohnmobilforum.de/w-t121605.html
Video Test
Abreißleine: https://www.youtube.com/watch?v=XRUlB9CSedM
Ja die liebe Abreißleine. In dieser Folge gehe ich auf dieses
derzeit sehr häufig und vielseitig diskutierte Thema eingehen.
Denn die ordnungsgemäße Befestigung der Abreißleine ist keine
Erfindung der Holländer, Schweizer oder Österreicher. Es ist
vielmehr lediglich die Umsetzung der Richtlinie bzw. Regelung ECE
R55 welche seit 2014 in Kraft ist.
Warum überhaupt ein Abreißseil / eine Abreißleine
Unterm Strich geht es darum das ein Anhänger, hier ein Wohnwagen
oder ien Anhänger welcher ein kleines Fahrzeug hinter dem
Wohnmobil her zieht, selbstständig innerhalb kurzer Zeit zum
Stillstand kommt, wenn sich der Anhänger vom Zugfahrzeug löst.
Was ist denn nun Stand der Dinge in Bezug auf das Abreißseil /
die Abreißleine
Gemäss der Regelung ECE R55, welche die 94/20/EG ablöst, muss an
den Zugfahrzeugen eine Haltevorrichtung angebracht sein welche
7500N stand hält im Falle eines lösen des Anhängers und
ansprechen der Abreißleine. Neuwagen mit werkseitig
ausgestatteter AHK haben mittlweile sehr häufig eine
entsprechende Öse an der AHK. Diese kann dann zum durchschleifen
des Abreißseiles verwendet werden. Auf dem Typenschild der AHK
sollte dies auch ersichtlich sein ( E1 R55 ....... sollte da zu
finden sein).
Ist keine solche Öse vorhanden muss diese nachgerüstet werden.
Für feste AHKs gibt es entsprechende Schellen welche man sich
direkt an die AHK anschrauben kann.
Bei einschwenkbaren AHKs ist dieses nachrüsten teilweise nicht
möglich bzw. bei abnehmbaren auch nicht zulässig. Grund ist das
es sich hierbei dann um keinen festen Bestandteil des
Zugfahrzeuges handelt (= abnehmbar = trennbar). Hier muss also
eine, den Regeln entsprechende Vorrichtung, an einem festen Punkt
des Zugfahrzeuges , nachgerüstet werden. Zum Beispiel am
Grundträger des Zugfahrzeuges-
Federhaken und Abreißseil / Abreißleine
Der oft verbaute dünne Federhaken darf keinesfalls DIREKT
eingehängt werden. Dieser entspricht nicht den Anforderungen für
ein direktes einhängen. Mit dem Federhaken darf man lediglich
eine Schlaufe durch die Öse Bilden und diesen dann wieder in das
Abreißseil einhängen.
Alternativ kann man sich einen sogenannten Feuerwehrkarabiener
gemäß DIN 5299 zulegen welcher einer Kraft von 7500N stand hält
(offen bleibt hier die Diskussion ob sich die 7500N auf Zugkraft
oder Bruchkraft beziehen. Dies ist ein Unterschied). Was ich so
erfahren habe ist, das wohl ein Feuerwehrkarabiner mit 7x70mm*
als Mindestgröße gewählt werden soll. Aber ob dies tatsächlich
dann auch ausreichend ist, kann ich abschließend nicht
beurteilen. Bei den 2 x Karabinerhaken 7x70 mm mit Kausche
Feuerwehrkarabiner Karabiner Haken Edelstahl V4A* bei Amazon ist
die Bruchkraft mit 1200kg, was etwas 12000N entspricht angegeben.
Das sollte ausreichend sein. Jedoch fehlt hier noch die Angabe
zur DIN5299.
Mein Fazit zum Abreißseil / zur Abreißleine
Dies ist meine ganz persönliche Meinung! HIe rin Deutschland sind
wir letztlich bis dahin mit einem blauen Auge davon gekommen.
Denn die ECE R55 ist für alle Vertragsparteien umzusetzen. Das
dies hier nur selten kontrolliert wird, oder man hie rin
Deutschland kulant bzw. mit einer einfachen Verwarnung davon
kommt, ist unser Glück.
Letztlich ist es so das wnen man irgendwohin ins Ausland fährt
dies ruck zuck geahndet werden kann. Deshalb ist es sinnvoll das
ganze entsprechend nachzurüsten und immer so hand zu haben. Denn
wer denkt dann schon kurz vor der schweizer Grenze daran, das
Abreißseil umzuhängen und danach dann wieder zurück, oder wie?
Des weiterenist das ganze auch ein nicht unerheblicher
Sicherheitsaspekt. Denn ein ungebremster Wohnwagen oder Anhänger
mit Kleinwagen drauf ist ein gefährliches Geschoß.
Linksammlung zum Abreißseil / zur Abreißleine
Deutsche Übersetzung der ECE R55
: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:227:0001:0061:DE:PDF
Mitgliedsstaaten der
ECE/UN: https://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Regelungen#Liste_der_Teilnehmerstaaten
Info des
ADAC: https://www.adac.de/sp/rechtsservice/_mmm/pdf/2015-35-NIEDERLANDE-SCHWEIZ-Erforderlichkeit-eines-Sicherungsseils-bei-Anh%C3%A4ngern_245234.pdf
Beitrag der Zeitschrift
Caravaning: http://www.caravaning.de/ratgeber/das-abreissseil-im-caravan-erfuellt-lebenswichtige-aufgaben-6639338.html
Bild des schweizerischen
Infoblattes: https://www.wohnmobilforum.de/w-t121605.html
Video Test
Abreißleine: https://www.youtube.com/watch?v=XRUlB9CSedM
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