Die CDU und die Meinungsfreiheit
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vor 2 Jahren
Die Junge Union fordert, Beschäftigte des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks sollen sich bei privaten Meinungsäußerungen in der
Öffentlichkeit "Mäßigung und Zurückhaltung wahren".
CDU-Vorsitzender Merz stellt fest: "Weder einzelne Sprecher noch
Kommentatoren und Moderatorinnen haben das Recht, von den
allgemein anerkannten Regeln des Gebrauchs der deutschen Sprache
abzuweichen."
Artikel 5 des Grundgesetzes ist klar: "Jeder hat das Recht, seine
Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern." Diesen
Widerspruch ihrer Auffassungen zum Grundgesetz muss die CDU
erklären.
Quellen:
https://www.cdu.de/artikel/fuenf-forderungen-an-den-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk-in-der-krise
https://www.tagesschau.de/inland/cdu-parteitag-oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-101.html
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