#2: Heilmittel-Richtlinien – Neues und Basics beispielhaft erklärt
19 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Die Heilmittel-Richtlinie wurde grundlegend überarbeitet und ist
zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Die Änderungen sollen für
alle Beteiligten zu Vereinfachungen führen und die Versorgung mit
Heilmitteln insgesamt transparenter gestalten. Wir gehen in unserem
Beitrag auf einige Grundlagen und Sonderregelungen ein, die in der
täglichen Praxis für Sie besonders wichtig sind. Dazu gehört, dass
die Regelfallsystematik mit Erst- und Folgeverordnung und die
Verordnungen außerhalb des Regelfalls abgeschafft wurden. An deren
Stelle wurden der Verordnungsfall und die orientierenden
Behandlungsmengen eingeführt. Wir erläutern kurz die Unterschiede
und stellen auch die Vorteile der neuen Regelung für die Praxis
heraus. Bei der Behandlungsmenge je Verordnung muss exakt auf die
Vorgaben aus dem Heilmittel-Katalog geachtet werden. Ein
12-Wochen-Bedarf kann nur verordnet werden, wenn ein langfristiger
Heilmittelbedarf und/oder ein besonderer Verordnungsbedarf
vorliegen. Bei den besonderen Verordnungsbedarfen gilt noch eine
Sonderregelung. Diese erläutern wir anhand eines praktischen
Beispiels. Und was kann man tun, wenn alle Voraussetzungen für
einen 12-Wochen-Bedarf vorliegen, aber die
Praxisverwaltungssoftware keine individuelle, erhöhte Anzahl an
Behandlungseinheiten zulässt? Auch dafür bietet unser Podcast einen
Tipp.
zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Die Änderungen sollen für
alle Beteiligten zu Vereinfachungen führen und die Versorgung mit
Heilmitteln insgesamt transparenter gestalten. Wir gehen in unserem
Beitrag auf einige Grundlagen und Sonderregelungen ein, die in der
täglichen Praxis für Sie besonders wichtig sind. Dazu gehört, dass
die Regelfallsystematik mit Erst- und Folgeverordnung und die
Verordnungen außerhalb des Regelfalls abgeschafft wurden. An deren
Stelle wurden der Verordnungsfall und die orientierenden
Behandlungsmengen eingeführt. Wir erläutern kurz die Unterschiede
und stellen auch die Vorteile der neuen Regelung für die Praxis
heraus. Bei der Behandlungsmenge je Verordnung muss exakt auf die
Vorgaben aus dem Heilmittel-Katalog geachtet werden. Ein
12-Wochen-Bedarf kann nur verordnet werden, wenn ein langfristiger
Heilmittelbedarf und/oder ein besonderer Verordnungsbedarf
vorliegen. Bei den besonderen Verordnungsbedarfen gilt noch eine
Sonderregelung. Diese erläutern wir anhand eines praktischen
Beispiels. Und was kann man tun, wenn alle Voraussetzungen für
einen 12-Wochen-Bedarf vorliegen, aber die
Praxisverwaltungssoftware keine individuelle, erhöhte Anzahl an
Behandlungseinheiten zulässt? Auch dafür bietet unser Podcast einen
Tipp.
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