EIN falscher Klick bei der Steuerklärung? Neues Urteil!
10 Minuten
Podcast
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Frankfurt am Main
Beschreibung
vor 1 Jahr
Was passiert dann? Geht das zu korrigieren? Oder gilt: Vertippen
geht, Verklicken aber nicht? Dazu gibt's ein neues Urteil. Was
drinsteht verrate ich heute. Sei dein eigener Anwalt! Hol dir
dein Rechtsdokument zum Umgang mit dem Finanzamt
https://pepperpapers.de Den Podcast gibt's auch als Video auf
www.taxpro.tv Die Kapitelmarker:
00:00 Intro
01:20 Der Gerichtsprozess
03:39 Das sagt das Finanzamt
04:11 Das Urteil
06:53 Verklickt = Vertippt?
07:15 Ist das noch zeitgemäß?
09:02 Oder Vertippt = Verklickt?
09:34 Ist das rechtskräftig?
________________________________________
Die Quellen zum Podcast:
Der Paragraf 173a Abgabenordnung:
https://www.gesetze-im-internet.de/ao1977/_173a.html
Das Urteil in erster Instanz: Finanzgericht Niedersachsen,
Aktenzeichen 9 K 203/21
https://finanzgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/newsletter-13-2022-vom-23-november-2022-216351.html
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