800 qm: In Hamburg kein Kriterium

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Beschreibung

vor 4 Jahren

Das Hamburger Verwaltungsgericht hat in einer Eilentscheidung die
Begrenzung für die Verkaufsfläche von Geschäften als unrechtmäßig
erklärt. Laut dem Gericht lägen keine Beweise dafür vor, dass die
Verkaufsfläche eine Anziehungswirkung auf Kunden hat.


Das Land Hamburg hat umgehend eine Beschwerde gegen die
Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Als
nächsthöhere Instanz, müsse dieses Gericht nun entscheiden.

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