Coronavirus – Neue Verordnungen in Thüringen

Coronavirus – Neue Verordnungen in Thüringen

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RADIO OKJ informiert Jena und Umgebung über die aktuellen Entwicklungen zum Coronavirus und dessen Folgen.

Beschreibung

vor 4 Jahren

Das Land Thüringen hat seine verhängten Maßnahmen zur Bekämpfung
des Coronavirus gelockert.


Es gilt weiterhin der Mindestabstand von 1,5 Metern. Im
öffentlichen Raum darf die Größe einer Gruppe zwei nicht
überschreiten. Es sei denn, die Personen wohnen im selben
Haushalt oder bewegen sich in einem Verkehrsmittel.


Lockerungen in der Übersicht:


Geschäfte des Einzelhandels bis maximal 800 Quadratmeter dürfen
ab dem 24. April wieder öffnen. Geschäfte können ihre
Verkaufsfläche auch auf diese Größe beschränken.


Beratungsstellen, Museen, Bibliotheken Zoos, botanische Gärten
Messen, Spezialmärkte und Wettbüros öffnen am 27. April wieder


Ab diesem Zeitpunkt können Leistungssportler in Einzelfällen eine
Sondergenehmigung für ihr Training erhalten.


Versammlungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 30 Personen sind
in Ausnahmefällen ab 03. Mai erlaubt


Zu diesem Zeitpunkt dürfen auch Versammlungen unter freiem Himmel
bis zu 50 Personen abgehalten werden, wenn Hygienevorschriften
eingehalten werden.
Auch Gottesdienste sollen ab dann wieder möglich sein.


Schulen öffnen ab dem 27. April wieder für Klassen, die das
Abitur ablegen oder für Abschlussjahrgänge in Altenpflegeberufen
bzw. Steuerfachgestellte. Andere Abschlussklassen oder Prüflinge
könne ab dem 04. Mai wieder in die Schule gehen.


Volkshochschulen dürfen ab dem 04. Mai wieder den Betrieb
aufnehmen, wenn sie auf einen Schulabschluss vorbereiten und
sogar ab dem 27. April, wenn sie auf das Abitur vorbereiten.


Friseursalons dürfen ab dem 04. Mai wieder öffnen.


Alle anderen Regelungen, darunter die Schließung von
Fitnessstudios, teilweise Restaurants und Hotels bleiben
weitgehend bestehen.
Wer aus dem Ausland einreist, muss sich nach wie vor bei den
Gesundheitsämtern melden und für 14 Tage in häusliche Quarantäne
begeben.


In Jena herrscht bei Nutzung des ÖPNV, in öffentlichen Gebäuden,
in Geschäften und am Arbeitsplatz weiterhin Maskenpflicht.

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