Bundesverfassungsgericht: Versammlungen im Einzelfall prüfen
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RADIO OKJ informiert Jena und Umgebung über die aktuellen Entwicklungen zum Coronavirus und dessen Folgen.
Beschreibung
vor 4 Jahren
Das Bundesverfassungsgericht hat erstmalig in der Corona-Epidemie
ein Versammlungsverbot beanstandet. Konkret ging es um mehrere
Demonstrationen in Gießen, berichtet die TAZ. In Zukunft müssen
Demonstrationen einzeln geprüft werden. Generelle
Demonstrationsverbote sind damit nicht rechtens.
Bei den verbotenen Demonstrationen handelt es sich um solche, zu
denen die Projektwerkstatt Saasen aufgerufen hatte. Die
Projektwerkstatt fordert eine Sperrung von Straßen, damit
Radfahrende und zu Fuß Gehende Abstand halten können. Dabei
wollten die Demonstrierenden einen Abstand von sechs Metern
nebeneinander und 10 Meter vor- und hintereinander halten.
Mittlerweile habe die Stadt Gießen die Kundgebungen zugelassen.
Maximal 15 Teilnehmende dürften nun für eine Stunde unter Wahrung
des Sicherheitsabstandes gemeinsam demonstrieren.
Bereits vor dem Urteil aus Karlsruhe, haben mehrere
Verwaltungsgerichte Demonstrationen zugelassen, die wegen der
Ansteckungsgefahr ursprünglich abgesagt wurden. Mit der
Begründung: Gegen Coronamaßnahmen kann man nur jetzt
demonstrieren.
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