Thüringen stellt Soforthilfen für gemeinnützige Organisationen bereit
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RADIO OKJ informiert Jena und Umgebung über die aktuellen Entwicklungen zum Coronavirus und dessen Folgen.
Beschreibung
vor 4 Jahren
Die Thüringer Landesregierung nimmt nun auch gemeinnützige
Organisationen und Einrichtungen in die Gruppe derer auf, die
während der Corona-Pandemie Soforthilfen erhalten können, sollte
sich eine finanzielle Notlage abzeichnen. Das gab die Thüringer
Staatskanzlei am Mittwoch bekannt.
Von der Regelung betroffen sind die Bereiche Jugend, Soziales,
Kunst und Kultur, Bildung, Sport und Medien. Die Höhe der
Soforthilfen richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten einer
Organisation. Bis zu 9.000 Euro können Organisationen und
Einrichtungen erhalten, wenn sie bis zu fünf Personen
beschäftigen. Der Maximalbetrag von 30.000 Euro kann bei einer
Beschäftigtenzahl zwischen 26 und 50 ausgeschüttet werden. Zu den
Beschäftigen zählen neben Auszubildenden auch Personen mit
Mini-Job, jedoch in Abhängigkeit zu ihrem Arbeitspensum nur
anteilig.
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