Thüringen will schrittweise den Lockdown aufheben, einige Etappen noch unklar
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RADIO OKJ informiert Jena und Umgebung über die aktuellen Entwicklungen zum Coronavirus und dessen Folgen.
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vor 4 Jahren
Das Kontaktverbot soll bis zum 3. Mai weiter gelten. Darauf
einigten sich Bund und Länder laut Nachrichtenagentur dpa am
gestrigen Mittwoch. Indes hat Thüringens Ministerpräsident Bodo
Ramelow Lockerungen der Schutzmaßnahmen angekündigt. In Thüringen
solle der Schulbetrieb schrittweise wieder aufgenommen werden,
Läden öffnen und Demonstrationen ermöglicht werden. Schutzregeln
gegen die Ausbreitung des Coronavirus sollten dabei immer
eingehalten werden. Das berichtete der MDR am Mittwoch.
Abiturklassen würden ab dem 27. April in die Schulen zurückkehren
und Läden bis 800 Quadratmeter Ladenfläche wieder öffnen.
Vorausgesetzt jeder Kunde im Laden verfügt über einen Raum von
mindestens 20 Quadratmetern. Läden können auch wieder öffnen,
wenn sie ihre Verkaufsfläche auf unter 800 Quadratmeter
verkleinern. Entscheidend sei der eingehaltene
Sicherheitsabstand, so Ramelow. Auch Fahrrad- und
Autohändler_innen sowie Buchhandlungen dürfen wieder das Geschäft
aufnehmen.
Schüler_innen, die die mittlere Reife absolvieren, dürfen ab dem
4. Mai in die Schulen zurückkehren. Dann dürfen auch Frisörläden
wieder öffnen, vorausgesetzt Kunden und Beschäftigte tragen
Mundschutz. Bis zum zweiten Juni sollten alle Schüler_innen
wieder die Schulen besuchen.
Die Wiedereinführung von Gottesdiensten wird in Abstimmung mit
Kirchen geplant. Ein Regelwerk soll Versammlungen und
Demonstrationen wieder ermöglichen, um das Grundrecht auf
Versammlungsfreiheit zu gewährleisten.
Eine Mundschutzpflicht wird es jedoch nicht geben. Der
Ministerpräsident empfiehlt aber das Tragen von Mundschutz
insbesondere im ÖPNV und im Einzelhandel. Zudem sollten die
Menschen auf Reisen verzichten.
Gaststätten, Theater und Diskotheken bleiben geschlossen. Auch
Großveranstaltungen wie Stadionbesuche oder Konzerte bleiben
deutschlandweit bis Ende August verboten.
Für Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen wolle man
spezielle Schutzkonzepte erarbeiten, so der Beschluss von Bund
und Ländern. Diese sollten mit der Expertise von Fachärzt_innen
für jede Einrichtung individuell aufgestellt werden. Die
Schutzmaßnahmen sollten nicht die soziale Isolation der
Bewohner_innen bedeuten, zitiert die dpa den Beschluss vom
Mittwoch.
Trotz Lockerung Lockerungen drängen Bund und Länder weiterhin
darauf Abstand zu wahren und Hygieneregeln einzuhalten.
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