Diskussion um Änderung des Grundgesetzes
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RADIO OKJ informiert Jena und Umgebung über die aktuellen Entwicklungen zum Coronavirus und dessen Folgen.
Beschreibung
vor 4 Jahren
Bundestagspräsident Schäuble schlägt eine Änderung des
Grundgesetzes vor, damit der Bundestag während der Corona-Pandemie
handlungsfähig bleibe. Darüber berichtet die Süddeutsche Zeitung.
Schäubles Vorstoß sieht vor, das Notfallparlament auch während
Epidemien einsetzen zu können oder Sitzungen digital stattfinden zu
lassen. Bislang kann das Notfallparlament nur einberufen werden,
wenn in Deutschland der Verteidigungsfall ausgerufen wurde und die
Abgeordneten nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Für
eine Änderung des Grundgesetzes braucht es eine
Zweidrittelmehrheit. Die Opposition im Deutschen Bundestag, die für
dieses Quorum gebraucht würde, lehnt den Vorschlag Schäubles
allerdings ab.
Grundgesetzes vor, damit der Bundestag während der Corona-Pandemie
handlungsfähig bleibe. Darüber berichtet die Süddeutsche Zeitung.
Schäubles Vorstoß sieht vor, das Notfallparlament auch während
Epidemien einsetzen zu können oder Sitzungen digital stattfinden zu
lassen. Bislang kann das Notfallparlament nur einberufen werden,
wenn in Deutschland der Verteidigungsfall ausgerufen wurde und die
Abgeordneten nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Für
eine Änderung des Grundgesetzes braucht es eine
Zweidrittelmehrheit. Die Opposition im Deutschen Bundestag, die für
dieses Quorum gebraucht würde, lehnt den Vorschlag Schäubles
allerdings ab.
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