Landgericht Berlin: In Coronazeiten keine Räumungen
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RADIO OKJ informiert Jena und Umgebung über die aktuellen Entwicklungen zum Coronavirus und dessen Folgen.
Beschreibung
vor 4 Jahren
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass Wohnungsräumungen
während der Corona-Maßnahmen nicht durchgeführt werden. Das
Gericht verlängerte die Räumungsfrist vom 31.03. um 3 Monate.
Ein Mieter in Berlin Mitte erhielt von seinem Vermieter im
Dezember 2019 eine Räumungsfrist. Dieser klagte vor dem
Landgericht und bekam nun Recht. Die Wohnungssituation in Berlin
sei sehr angespannt und durch die Corona-Maßnahmen werde die
Wohnungssuche weiter erschwert. Mieterverbände bezeichneten die
Entscheidung als Stärkung des Mieterrechts.
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