Robert Koch Institut wertet Handydaten aus

Robert Koch Institut wertet Handydaten aus

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RADIO OKJ informiert Jena und Umgebung über die aktuellen Entwicklungen zum Coronavirus und dessen Folgen.

Beschreibung

vor 4 Jahren

Die Telekom übergab fünf Gigabyte Handydaten an das Robert Koch
Institut. Damit soll geprüft werden, ob sich die Maßnahmen gegen
COVID-19 bewähren.


In anderen Ländern wie China, Südkorea oder auch Israel ist es
längst etablierte Praxis. Big Data gegen das Virus. Israel
beispielsweise prüft individualisiert anhand von Handydaten, ob
sich Infizierte an die Quarantäne halten. Jetzt werden auch in
Deutschland Handydaten zur Eindämmung der Pandemie ausgewertet.
Die Telekom hat Daten an das Robert Koch Institut (RKI)
übermittelt. Im Vergleich zu anderen Ländern sind die Daten aber
nicht personenbezogen. Es handelt sich um anonymisierte
Massendaten. Das Robert Koch Institut will damit überprüfen, ob
sich die Bevölkerung an die von der Bundesregierung empfohlenen
Richtlinien hält. Die Standortdaten von 46 Millionen Nutzer_innen
geben Aufschluss über Bewegungsströme. Wenn Menschen sich so viel
bewegen würden wie bisher, werde es sehr schwer, das Virus
einzudämmen, sagte RKI Präsident Lothar Wieler. Anhand der Daten
könne man zuverlässigere Prognosen zu Infektionszahlen erstellen.
Außerdem könne man auf Gründe für Anstieg und Rückgang der
Infektionszahlen schließen. Die Datenübergabe steht im Einklang
mit den Datenschutzbestimmungen. Bereits 2015 erlaubte die
Datenschutzbeaftragte Andrea Voßhoff ein abgestimmtes Verfahren
für Datenübergabe an das RKI. Die Daten seien sowieso frei
käuflich, betonte Wieler. In dieser Situation hat sie die Telekom
allerdings unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Notlage
rechtfertigt diese Datenübergabe, sagte auch der derzeitige
Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber. Wieler möchte aber
noch weitergehen. Er nannte die Datenauswertung wörtlich „eine
gute Möglichkeit, um Kontaktpersonen von Infizierten
aufzuspüren“. Dabei würde es aber um personenbezogene Daten
gehen.
Bedenken an der Auswertung äußerte der Vorstandschef der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung Andreas Gassen. Der neuen
Osnarbrücker Zeitung sagte er diesbezüglich in einem Interview,
man müsse bei allen Maßnahmen schauen, ob die Relation noch
stimmt.
Tatsächlich genehmigt das Infektionsschutzgesetz eine Weitergabe
auch von personenbezogenen Daten an das Robert Koch Institut.
Laut Datenschutzgrundverordnung bedarf es für das Handy-Tracking
allerdings der Einwilligung der Nutzer_innen.
Ob die Personenbezogene Auswertung von Handydaten kommt, wird
sich zeigen. Die Deutschen sind beim Thema Datenschutz etwas
vorsichtiger als andere Länder. Eine Überwachung nach dem Vorbild
Israels wird es deshalb hierzulande eher nicht geben.

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