Was Netflix beim Konten-Sharing erlaubt und wie Haushalte und Zweitwohnsitze eingebunden werden | c’t uplink
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Netflix fordert erste Nutzer auf, einen Hauptstandort einzustellen,
bei anderen hat Netflix das schon automatisch durchgeführt. Per
Smartphone-App wiederum kann man neue Standorte für 30 Tage
freischalten. Was aber fällt unter die erlaubte
Zweitwohnsitz-Nutzung, dürfen Bewohner im Erst- und Zweitwohnsitz
gleichzeitig nutzen? Vielleicht reicht es Netflix schon, den
Sharern ein paar Steine in den Weg zu legen, um zumindest einen
gewissen Anteil damit zu verärgern. EInmal im Monat den Sharer zu
besuchen, um ihn wieder freizuschalten, mag in einigen
Konstellationen kein Problem sein, aber ab gewissen Entfernungen
umständlicher und teurer sein als die 5 Euro für den
Zusatz-Account. Auch der Ausweg über VPN birgt Probleme, so belegt
der Spender seinen Upstream und holt sich alle Geräte der
Mitschauenden in sein lokales Netz. Zumal bekommen die Bezahler für
5 Euro eine bessere Auflösung als sie für einen Einzel-Account
bekämen. Andererseits verkompliziert sich das Kündigen des ganzen
Accounts, das geht nur in Absprache aller Beteiligten. Schließlich
diskutieren wir die Preise und die Auswirkungen des Sharing auf
andere Anbieter, und wir überlegen, welche anderen Streamingdienste
als nächstes mit Sharing-Gegenmaßnahmen starten könnten. Mit dabei:
Daniel Herbig, Nico Jurran Moderation Jörg Wirtgen Produktion: Ralf
Taschke Der angesprochene Kommentar zu den Preisen:
https://www.heise.de/meinung/Account-Sharing-bei-Netflix-Ein-Mittelfinger-an-alle-Singles-9065508.html
Der Meldevorgang von Netflix:
https://www.heise.de/news/Account-Sperre-So-laesst-sich-Netflix-am-Zweitwohnsitz-nutzen-9180842.html
c’t Magazin: http://ct.de c’t auf Twitter:
https://twitter.com/ctmagazin c’t auf Mastodon:
https://social.heise.de/@ct_Magazin c’t auf Instagram:
https://www.instagram.com/ct_magazin c’t auf Papier: überall wo
es Zeitschriften gibt!
bei anderen hat Netflix das schon automatisch durchgeführt. Per
Smartphone-App wiederum kann man neue Standorte für 30 Tage
freischalten. Was aber fällt unter die erlaubte
Zweitwohnsitz-Nutzung, dürfen Bewohner im Erst- und Zweitwohnsitz
gleichzeitig nutzen? Vielleicht reicht es Netflix schon, den
Sharern ein paar Steine in den Weg zu legen, um zumindest einen
gewissen Anteil damit zu verärgern. EInmal im Monat den Sharer zu
besuchen, um ihn wieder freizuschalten, mag in einigen
Konstellationen kein Problem sein, aber ab gewissen Entfernungen
umständlicher und teurer sein als die 5 Euro für den
Zusatz-Account. Auch der Ausweg über VPN birgt Probleme, so belegt
der Spender seinen Upstream und holt sich alle Geräte der
Mitschauenden in sein lokales Netz. Zumal bekommen die Bezahler für
5 Euro eine bessere Auflösung als sie für einen Einzel-Account
bekämen. Andererseits verkompliziert sich das Kündigen des ganzen
Accounts, das geht nur in Absprache aller Beteiligten. Schließlich
diskutieren wir die Preise und die Auswirkungen des Sharing auf
andere Anbieter, und wir überlegen, welche anderen Streamingdienste
als nächstes mit Sharing-Gegenmaßnahmen starten könnten. Mit dabei:
Daniel Herbig, Nico Jurran Moderation Jörg Wirtgen Produktion: Ralf
Taschke Der angesprochene Kommentar zu den Preisen:
https://www.heise.de/meinung/Account-Sharing-bei-Netflix-Ein-Mittelfinger-an-alle-Singles-9065508.html
Der Meldevorgang von Netflix:
https://www.heise.de/news/Account-Sperre-So-laesst-sich-Netflix-am-Zweitwohnsitz-nutzen-9180842.html
c’t Magazin: http://ct.de c’t auf Twitter:
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