Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 281 Wenn der Reha-Bericht nicht stimmt.

Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 281 Wenn der Reha-Bericht nicht stimmt.

Nimm dein Akteneinsichtsrecht gegenüber dem Rentenversicherungsträger wahr, wenn es um den Abschlussbericht aus einer Reha-Maßnahme der Rentenversicherung geht. Oftmals finden sich in den Abschlussberichten der Reha-Kliniken „Überraschungen“ die erheblich
8 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr
Für Unfallopfer kann der Abschlussbericht aus einer Reha-Maßnahme
der Rentenversicherung gravierende Folgen haben. Zum einen geht es
in dem Abschlussbericht um die Frage der Erwerbsprognose, also gibt
es weiter Krankengeld oder Arbeitslosengeld oder steht die Zahlung
einer Erwerbsminderungsrente an? Dies kann auch im
Schadensersatzprozess eine Rolle spielen, insbesondere wenn die
Erkrankungsfolgen/Unfallfolgen nicht richtig von der Reha-Klinik
eingeschätzt werden. Schätzt die Reha-Klinik die Erwerbsprognose
oder gar Arbeitsfähigkeit zu positiv ein macht dies Ärger beim
Verdienstschaden. Wird die Erwerbsprognose zu negativ eingeschätzt,
obwohl sachlich und fachlich etwas ganz anderes die Realität ist,
kommt die anwaltliche Vertretung auch nicht weiter. Was du machen
kannst das hast du in der aktuellen Sendung des "Auf geht's - der
Reha-Podcast!".

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