Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 222 Gedanke zur Teilhabe
Teilhaben kann viele Aspekte haben. Einen rechtlichen und einen
gelebten!
15 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Wie ist das eigentlich mit der Teilhabe? Vor kurzem kam die Frage
nach der Teilhabe in einem Erstgespräch, was das denn mit der
Teilhabe so auf sich hat. Und auch in einem meiner Workshops kam
die Diskussion auf, wann wir von Teilhabe sprechen. Bedeutet
Teilhabe nur die Abwesenheit von Möglichkeiten, etwas in Anspruch
zu nehmen? Und was hat das dann wieder mit dem Sozialgesetzbuch IX
zu tun? Gibt es eine Definition, wenn wir das Thema Teilhabe
ansprechen und welche Bereiche werden abgedeckt? Hat es immer etwas
mit der Abwesenheit von Fähigkeiten zu tun? Also viele Fragen zum
Thema. Diese können natürlich nicht alle in einer Sendung des „Auf
geht’s -der Reha-Podcast!“ besprochen werden. Dass die Teilhabe
eine Auswirkung auf deinen Grad der Behinderung (GdB) hat,
besprachen wir schon in der letzten Sendung. Der GdB bemisst die
Einschränkungen an der Teilhabe. Durch die Festlegung des GdB
kannst du als Mensch mit Behinderung Ausgleiche erhalten. Das kann
dein Schulleben, Arbeitsleben und soziales Leben betreffen. Chance
zur Selbstbestimmung? Und welche Möglichkeiten ergeben sich für
dich dann ganz konkret? Im SGB IX hilft uns da die
Einleitungsvorschrift des § 1 SGB IX. Ja ich weiß, Gesetzestexte
sind jedermanns Sache. Da geht es um Begriffe wie „Selbstbestimmung
und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in
der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder
ihnen entgegenzuwirken“. Und wie sieht das dann konkret in der
Praxis aus? Welche Chancen hat man, wenn ich betroffen bin, meine
Selbstbestimmung wahrzunehmen? Dass das nicht ganz so einfach ist,
hast du dir schon sicher gedacht. Vielleicht weil du es selbst
schon erlebt hast, dass du Vorstellungen von deiner Rehabilitation
und Teilhabe hattest und dann an den Sozialleistungsträgern
gescheitert bist. Wunsch- und Wahlrecht? Wie gesagt, wir können
nicht den ganzen Komplex besprechen. Nur wie ist denn das mit dem
Wunsch und Wahlrecht, das im SGB IX unter § 8 steht. Wunsch und
Wahlrecht hört sich so schön an. Ich habe ein Problem, suche mir
die richtige Hilfe oder Reha-Einrichtung und dann geht es schon
los. Der Schein trügt. Denn tatsächlich bestimmen die Kostenträger
„nach deren Maßstäben“, was geleistet wird und was nicht. Das kann
fatale Folgen haben. Ach ja, da gibt es doch noch die
Teilhabeplanung. Real ist, dass diese trägerübergreifend nicht
stattfindet. Das Schicksal von Hermann Pech Hermann Pech erlitt vor
einigen Jahren als knapp Dreißigjähriger unverschuldet vor Hamburg
auf der Autobahn A 1 ein schweres Schädelhirntrauma. Die Folgen
waren verheerend. Empfohlen wurde eine Anschlussrehabilitation in
einem Spezialzentrum, dass sich auch im Anschluss an die
medizinische Rehabilitation um die berufliche Eingliederung bemüht.
Und was hat die gesetzliche Krankenkasse forciert? Sie hat nach
wirtschaftlichen Gesichtspunkten entschieden. Herrmann Pech wurde
in eine neurologische Reha-Einrichtung geschickt, die sich fast
ausschließlich um ältere Menschen kümmert. Mit knapp dreißig Jahren
war das in Bezug auf Kommunikation und Rehabilitation fatal.
Herrmann Pech hat vier Monate Rehabilitationszeit verloren, die er
später nicht mehr aufholen konnte. Das hat sich auf seine gesamte
Teilhabe ausgewirkt. Dank des Engagements der gegnerischen
Haftpflichtversicherung und unseres Beiratsvorsitzenden
Rechtsanwalt Moritz Kerkmann konnte mit einer gezielten Maßnahme
für Herrmann Pech Schlimmeres vermieden werden. Heute hilft Hermann
Pech anderen Betroffenen zurück ins Leben zukommen. Er gründete
eine Familie. Nur ins Arbeitsleben hat Hermann Pech es nicht mehr
geschafft. Mehr zum Begriff der Teilhabe und zu einzelnen
Themenfeldern findest du auf der Seite von „Einfach Teilhaben“. Was
Teilhabe im Einzelnen betrifft, wird gut auf der Seite der Fürst
Donnersmarck-Stiftung erklärt.
https://www.fdst.de/aktuellesundpresse/imgespraech/wasbedeuteteigentlichteilhabe/
Wie geht’s weiter mit der Teilhabe? Und dann noch auf ein Wort zur
weiteren E
nach der Teilhabe in einem Erstgespräch, was das denn mit der
Teilhabe so auf sich hat. Und auch in einem meiner Workshops kam
die Diskussion auf, wann wir von Teilhabe sprechen. Bedeutet
Teilhabe nur die Abwesenheit von Möglichkeiten, etwas in Anspruch
zu nehmen? Und was hat das dann wieder mit dem Sozialgesetzbuch IX
zu tun? Gibt es eine Definition, wenn wir das Thema Teilhabe
ansprechen und welche Bereiche werden abgedeckt? Hat es immer etwas
mit der Abwesenheit von Fähigkeiten zu tun? Also viele Fragen zum
Thema. Diese können natürlich nicht alle in einer Sendung des „Auf
geht’s -der Reha-Podcast!“ besprochen werden. Dass die Teilhabe
eine Auswirkung auf deinen Grad der Behinderung (GdB) hat,
besprachen wir schon in der letzten Sendung. Der GdB bemisst die
Einschränkungen an der Teilhabe. Durch die Festlegung des GdB
kannst du als Mensch mit Behinderung Ausgleiche erhalten. Das kann
dein Schulleben, Arbeitsleben und soziales Leben betreffen. Chance
zur Selbstbestimmung? Und welche Möglichkeiten ergeben sich für
dich dann ganz konkret? Im SGB IX hilft uns da die
Einleitungsvorschrift des § 1 SGB IX. Ja ich weiß, Gesetzestexte
sind jedermanns Sache. Da geht es um Begriffe wie „Selbstbestimmung
und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in
der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder
ihnen entgegenzuwirken“. Und wie sieht das dann konkret in der
Praxis aus? Welche Chancen hat man, wenn ich betroffen bin, meine
Selbstbestimmung wahrzunehmen? Dass das nicht ganz so einfach ist,
hast du dir schon sicher gedacht. Vielleicht weil du es selbst
schon erlebt hast, dass du Vorstellungen von deiner Rehabilitation
und Teilhabe hattest und dann an den Sozialleistungsträgern
gescheitert bist. Wunsch- und Wahlrecht? Wie gesagt, wir können
nicht den ganzen Komplex besprechen. Nur wie ist denn das mit dem
Wunsch und Wahlrecht, das im SGB IX unter § 8 steht. Wunsch und
Wahlrecht hört sich so schön an. Ich habe ein Problem, suche mir
die richtige Hilfe oder Reha-Einrichtung und dann geht es schon
los. Der Schein trügt. Denn tatsächlich bestimmen die Kostenträger
„nach deren Maßstäben“, was geleistet wird und was nicht. Das kann
fatale Folgen haben. Ach ja, da gibt es doch noch die
Teilhabeplanung. Real ist, dass diese trägerübergreifend nicht
stattfindet. Das Schicksal von Hermann Pech Hermann Pech erlitt vor
einigen Jahren als knapp Dreißigjähriger unverschuldet vor Hamburg
auf der Autobahn A 1 ein schweres Schädelhirntrauma. Die Folgen
waren verheerend. Empfohlen wurde eine Anschlussrehabilitation in
einem Spezialzentrum, dass sich auch im Anschluss an die
medizinische Rehabilitation um die berufliche Eingliederung bemüht.
Und was hat die gesetzliche Krankenkasse forciert? Sie hat nach
wirtschaftlichen Gesichtspunkten entschieden. Herrmann Pech wurde
in eine neurologische Reha-Einrichtung geschickt, die sich fast
ausschließlich um ältere Menschen kümmert. Mit knapp dreißig Jahren
war das in Bezug auf Kommunikation und Rehabilitation fatal.
Herrmann Pech hat vier Monate Rehabilitationszeit verloren, die er
später nicht mehr aufholen konnte. Das hat sich auf seine gesamte
Teilhabe ausgewirkt. Dank des Engagements der gegnerischen
Haftpflichtversicherung und unseres Beiratsvorsitzenden
Rechtsanwalt Moritz Kerkmann konnte mit einer gezielten Maßnahme
für Herrmann Pech Schlimmeres vermieden werden. Heute hilft Hermann
Pech anderen Betroffenen zurück ins Leben zukommen. Er gründete
eine Familie. Nur ins Arbeitsleben hat Hermann Pech es nicht mehr
geschafft. Mehr zum Begriff der Teilhabe und zu einzelnen
Themenfeldern findest du auf der Seite von „Einfach Teilhaben“. Was
Teilhabe im Einzelnen betrifft, wird gut auf der Seite der Fürst
Donnersmarck-Stiftung erklärt.
https://www.fdst.de/aktuellesundpresse/imgespraech/wasbedeuteteigentlichteilhabe/
Wie geht’s weiter mit der Teilhabe? Und dann noch auf ein Wort zur
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