Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 217 Ungeahnte Leistungen für Hinterbliebene und Autofahrer
Nach einem Verkehrsunfall kann es für die Opfer und Hinterbliebenen
ungeahnte Hilfen geben
6 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Jahren
In der letzten Sendung des „Auf geht’s – der Reha-Podcast!“ hat
Eduard Herwartz von der Deutschen Interessengemeinschaft für
Verkehrsunfallopfer (DIVO) schon viele wertevolle Tipps zu
möglichen Leistungen angesprochen. Im Gespräch nach der letzten
Sendung berichtet Eduard Herwartz gegenüber Jörg Dommershausen,
dass es noch viele Leistungen nach einem Unfall gegen eine
gegnerische Haftpflichtversicherung gibt, die in der Bevölkerung
kaum bekannt sind. Ganz konkret geht es um die
Fahrerschutzversicherung. Sie ist, wenn man so will, die Vollkasko
für den Fahrer des PKW. Verursacht dieser einen Unfall, bei dem
nicht einmal eine Fremdbeteiligung vorliegen muss, kann ein
Anspruch gegen die eigene Haftpflichtversicherung entstehen, als
hätte ein Dritter den Unfall verursacht. Und Achtung. Bist du nicht
richtig beraten worden, kannst du dennoch Ansprüche haben. Wichtig
ist hier das Beratungsprotokoll, dass du beim Abschluss deiner
Versicherung unterschrieben hast. Eduard Herwartz erläutert, dass
für einen geringen Beitrag hier ein guter Versicherungsschutz
möglich ist. Es kommt bei der Leistung natürlich immer auf den
Versicherungsvertrag an. Leistungen wie ein möglicher
Verdienstschaden, Schmerzensgeld, Umbaumaßnahmen oder eine
Hinterbliebenenrente können enthalten sein. Die
Fahrerschutzversicherung ist oft altersabhängig. Und dann ist da
noch das Hinterbliebenengeld. Dies ist eine Leistung, die es noch
nicht lange gibt. Insofern kann auf eine ständige Rechtsprechung
noch nicht zurückgegriffen werden. So hat das Landgericht Tübingen
in einer Entscheidung vom Mai 2019 der Witwe, jedem Kind und sogar
dem Bruder des Verstorbenen Leistungen zugesprochen. Alle von
Eduard Herwartz erwähnten Leistungen sind auch im Leitfaden der
DIVO „Unfall – Schwerstverletzt – Hilfe; Der Leitfaden für
Unfallopfer und Angehörige“ zu finden.
Eduard Herwartz von der Deutschen Interessengemeinschaft für
Verkehrsunfallopfer (DIVO) schon viele wertevolle Tipps zu
möglichen Leistungen angesprochen. Im Gespräch nach der letzten
Sendung berichtet Eduard Herwartz gegenüber Jörg Dommershausen,
dass es noch viele Leistungen nach einem Unfall gegen eine
gegnerische Haftpflichtversicherung gibt, die in der Bevölkerung
kaum bekannt sind. Ganz konkret geht es um die
Fahrerschutzversicherung. Sie ist, wenn man so will, die Vollkasko
für den Fahrer des PKW. Verursacht dieser einen Unfall, bei dem
nicht einmal eine Fremdbeteiligung vorliegen muss, kann ein
Anspruch gegen die eigene Haftpflichtversicherung entstehen, als
hätte ein Dritter den Unfall verursacht. Und Achtung. Bist du nicht
richtig beraten worden, kannst du dennoch Ansprüche haben. Wichtig
ist hier das Beratungsprotokoll, dass du beim Abschluss deiner
Versicherung unterschrieben hast. Eduard Herwartz erläutert, dass
für einen geringen Beitrag hier ein guter Versicherungsschutz
möglich ist. Es kommt bei der Leistung natürlich immer auf den
Versicherungsvertrag an. Leistungen wie ein möglicher
Verdienstschaden, Schmerzensgeld, Umbaumaßnahmen oder eine
Hinterbliebenenrente können enthalten sein. Die
Fahrerschutzversicherung ist oft altersabhängig. Und dann ist da
noch das Hinterbliebenengeld. Dies ist eine Leistung, die es noch
nicht lange gibt. Insofern kann auf eine ständige Rechtsprechung
noch nicht zurückgegriffen werden. So hat das Landgericht Tübingen
in einer Entscheidung vom Mai 2019 der Witwe, jedem Kind und sogar
dem Bruder des Verstorbenen Leistungen zugesprochen. Alle von
Eduard Herwartz erwähnten Leistungen sind auch im Leitfaden der
DIVO „Unfall – Schwerstverletzt – Hilfe; Der Leitfaden für
Unfallopfer und Angehörige“ zu finden.
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