Auf geht’s – der Reha-Podcast Folge 206 Der Kampf um das ärztliche Budget
Ohne ausreichende Verordnungen geht es in der Teilhabe oft nicht
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Beschreibung
vor 4 Jahren
Wie ist das so mit einem Budget? Wenn es um Therapien geht, sagen
viele Ärzte, dass diese nicht verordnet werden dürfen. Grund soll
das ärztliche Budget sein. Aber ist das wirklich so? Und wer kann
dieses Problem lösen? Wichtig ist die Zielsetzung. Was konkret soll
in der Teilhabe erreicht werden? Geht es um die Wiedereingliederung
in den Arbeitsprozess? Oder ist das Ziel die Selbständigkeit, um
zum Beispiel den Haushalt wieder führen zu können? Also um den
Haushaltsführungsschaden so gering wie möglich zu halten. Stephan
Runge vom Aphasie-Zentrum-Vechta hat seinen eigenen Erfahrungen mit
der Verordnung von Neuro-Therapien durch Haus- oder Fachärzte
sammeln müssen. „Wir haben ganz häufig Ärzte, die uns sagen, es
wäre eine Frechheit, dass die Angehörigen zu ihm geschickt werden
und um mehr Therapien bitten.“ ist eine Erfahrung von Stephan
Runge. Medizinisch notwendige Therapien, um ein Mindestmaß an
Teilhabe und Erhalt von Reha-Erfolgen zu sichern, werden mit dem
Hinweis auf das ärztliche Budget verweigert. Dabei geht es doch
nicht nur um Arbeit. Was benötigt ein Betroffener, um wieder mit
seiner Familie zu kommunizieren? Oder wie ermögliche ich es, dass
ein Hirngeschädigter sich wieder mit Freunden und Arbeitskollegen
treffen kann? Dies sind Fragen der Teilhabe. „Von dem Gedanken, der
Mensch ist nur dann wichtig, wenn er einer Arbeit nachgeht, müssen
wir uns befreien!“ ist die Position von Stephan Runge. Vergessen
wird dabei oft, dass es Studien gibt, die beweisen, dass es egal
ist, wie lange das Ereignis zurückliegt. Vielmehr kommt es
ausschließlich auf den Umfang von Neurotherapien an. Bei der
Verordnung von geeigneten Therapien geht es immer um ein
Teilhabeziel. Dabei kann ein Teilhabeplan nach dem SGB IX ein
wichtiger Richtungsweiser für die die Beteiligten sein.
viele Ärzte, dass diese nicht verordnet werden dürfen. Grund soll
das ärztliche Budget sein. Aber ist das wirklich so? Und wer kann
dieses Problem lösen? Wichtig ist die Zielsetzung. Was konkret soll
in der Teilhabe erreicht werden? Geht es um die Wiedereingliederung
in den Arbeitsprozess? Oder ist das Ziel die Selbständigkeit, um
zum Beispiel den Haushalt wieder führen zu können? Also um den
Haushaltsführungsschaden so gering wie möglich zu halten. Stephan
Runge vom Aphasie-Zentrum-Vechta hat seinen eigenen Erfahrungen mit
der Verordnung von Neuro-Therapien durch Haus- oder Fachärzte
sammeln müssen. „Wir haben ganz häufig Ärzte, die uns sagen, es
wäre eine Frechheit, dass die Angehörigen zu ihm geschickt werden
und um mehr Therapien bitten.“ ist eine Erfahrung von Stephan
Runge. Medizinisch notwendige Therapien, um ein Mindestmaß an
Teilhabe und Erhalt von Reha-Erfolgen zu sichern, werden mit dem
Hinweis auf das ärztliche Budget verweigert. Dabei geht es doch
nicht nur um Arbeit. Was benötigt ein Betroffener, um wieder mit
seiner Familie zu kommunizieren? Oder wie ermögliche ich es, dass
ein Hirngeschädigter sich wieder mit Freunden und Arbeitskollegen
treffen kann? Dies sind Fragen der Teilhabe. „Von dem Gedanken, der
Mensch ist nur dann wichtig, wenn er einer Arbeit nachgeht, müssen
wir uns befreien!“ ist die Position von Stephan Runge. Vergessen
wird dabei oft, dass es Studien gibt, die beweisen, dass es egal
ist, wie lange das Ereignis zurückliegt. Vielmehr kommt es
ausschließlich auf den Umfang von Neurotherapien an. Bei der
Verordnung von geeigneten Therapien geht es immer um ein
Teilhabeziel. Dabei kann ein Teilhabeplan nach dem SGB IX ein
wichtiger Richtungsweiser für die die Beteiligten sein.
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