Vergleichende Darstellung der psychiatrischen und neurologischen Begutachtung in der Zeitschrift "Der Nervenarzt" in den Jahren 1928 bis 1944
Beschreibung
vor 18 Jahren
Vor dem Hintergrund der Bedeutung der medizinischen Begutachtung
wurde eine historische Auswertung auf dem Gebiet der neurologischen
und psychiatrischen Begutachtung auf Basis der Zeitschrift Der
Nervenarzt aus den Jahren 1928 bis 1944 (Jg.1 bis Jg.17)
durchgeführt. Der Zeitrahmen wurde hierbei durch das erste
Erscheinungsjahr der Zeitschrift und durch den Zweiten Weltkrieg
begrenzt. Die Fragestellung war, ob die Artikel im Rahmen der
ärztlichen Begutachtung auch heute noch eine wissenschaftliche
Bedeutung haben, und wenn ja, welche Art der Bedeutung. Hinzu kam
die Frage, ob Der Nervenarzt die von ihm selbst vorgegeben Ziele
erreicht beziehungsweise eingehalten hat. Folgende Ziele wurden
hierbei zugrunde gelegt: Information, Erfahrungsaustausch,
Diskussion, Praxisorientierung, wissenschaftlicher Fortschritt,
gleichmäßige Verteilung der einzelnen medizinischen Gebiete und
fachübergreifende Gesamtdarstellung. Zur Beantwortung dieser Fragen
wurde zunächst unter dem Gesichtspunkt der Zuordnung der Rubrik
„gutachterliche Tätigkeit“ beziehungsweise inhaltlicher
Zusammenhang zur ärztlichen Begutachtung 32 Artikel ausgewählt,
welche in zehn Kapitel eingeteilt wurden. Die Anordnung der Kapitel
erfolgte vom Allgemeinen zum Speziellen. Zu jedem Kapitel wurde ein
Allgemeiner Teil erstellt, der den heutigen Stand der Wissenschaft
wiedergibt. Die Artikel selbst wurde zusammengefasst und mit dem
heutigen Wissenstand im Allgemeinen, siehe oben, im Speziellen
bezogen auf den Artikel selbst verglichen. Als
Hauptvergleichsliteratur dienten hierbei für die Psychiatrie:
VENZLAFF – FOERSTER: „Psychiatrische Begutachtung,“ und für die
Neurologie (Kapitel „Haftung nach Unfällen“): FRITZE: „Die
ärztliche Begutachtung.“ In der Diskussion wurden die Artikel
zunächst nach folgenden Kriterien statistisch ausgewertet: Anzahl
aller Artikel pro Jahr; Artikelart; theoretische vs. fallbezogene
und haftungsbezogene vs. forensische; Artikel nach medizinischen
Gebiet; neurologische vs. psychiatrische; Artikel pro Kapitel.
Anschließend wurde noch auf die Autoren der Veröffentlichungen
eingegangen. Es zeigte sich eine Häufung von Artikeln zu Beginn des
Beobachtungszeitraums, bei der Verteilung zwischen theoretischen
und fallbezogen Artikeln, zeigte sich ein Verhältnis von 10 zu 22,
ähnlich liegt die Verteilung von forensischen und haftungsbezogen
Artikeln, 18 zu 12, wobei zwei Artikel sich hier nicht
klassifizieren lassen. Ein gleiches Bild zeigt sich bei den
neurologischen und psychiatrischen Artikeln, 9 zu 23. Bei der
Anzahl der Artikel fallen die häufigeren Anzahlen in die Kapiteln
„Haftung nach Unfall“ und „Rentenneurosen,“ insgesamt 16
Publikationen, das heißt 50% der Gesamtartikel. Bei den Autoren
zeigte sich, dass viele bedeutende Autoren dieser Zeit im Der
Nervenarzt Artikel veröffentlicht haben und, dass nicht alle
Autoren Mediziner waren. Anschließend wurde die medizinische
Bedeutung bezogen auf die heutige Zeit beurteilt. Hierbei zeigte
sich, dass ein großer Teil der Artikel auch heute noch als
bedeutsam oder größtenteils als bedeutsam anzusehen sind. Dies gilt
vor allem bei den Artikeln bezüglich allgemeiner Fragen (z.B.
Zurechnung) und grundlegend bei den Artikeln im Bereich der
Rentenneurosen. Kaum noch eine Bedeutung beziehungsweise gar keine
Bedeutung haben die Artikel im Bereich der Eheproblematiken, wie
Anfechtung und Tauglichkeit. Hier hat sich das Gesetz grundlegend
geändert, ebenso wie die soziale Einstellung zu diesen Themen.
Insgesamt wurde von den 32 Artikeln 11 als weiterhin bedeutsam, 10
als teilweise bedeutsam, 6 als kaum noch bedeutsam und 5 als nicht
mehr bedeutsam eingestuft. Hierbei bezieht sich die Bedeutsamkeit
auf die fortdauernde Gültigkeit der Aussagen und Thesen der
Artikel. Bei der artikeltyp- bezogenen Bewertung der Bedeutsamkeit
zeigte sich bei den forensischen Artikeln ein Überwiegen der
bedeutsamen Veröffentlichungen, die haftungsbezogen Artikel dagegen
sind ausgewogen. Im Bereich der Artikelart verhält es sich ähnlich,
die fallbezogenen Artikel sind ausgewogen, die theoretischen
überwiegend bedeutsam. Eben so ist das Verhältnis bei der
Psychiatrie, überwiegend bedeutsam, und der Neurologie, gleichmäßig
verteilt. Im Ergebnis zeigt sich nun, dass in Hinblick auf die
eingangs gestellten Fragen Folgendes gesagt werden kann: in Bezug
auf die Frage, ob Der Nervenarzt seine Ziele erreicht hat, ergibt
sich, dass im Bereich der ärztlichen Begutachtung alle Ziele, bis
auf die ausgewogene Verteilung von neurologischen und
psychiatrischen Artikeln, eingehalten wurden. Die Frage, ob die
ausgewerteten Artikel auch heute noch eine wissenschaftliche
Bedeutung haben, führte zu dem Ergebnis, dass der überwiegende Teil
der Artikel heute noch als bedeutsam angesehen werden kann und/oder
als Grundlage für den heutigen Wissenstand dienten. Nur ein kleiner
Teil der Artikel ist heute nicht mehr von Relevanz, was auf die
geänderten sozialen und gesetzlichen Strukturen sowie den
erweiterten medizinischen Wissensstand zurückzuführen ist.
wurde eine historische Auswertung auf dem Gebiet der neurologischen
und psychiatrischen Begutachtung auf Basis der Zeitschrift Der
Nervenarzt aus den Jahren 1928 bis 1944 (Jg.1 bis Jg.17)
durchgeführt. Der Zeitrahmen wurde hierbei durch das erste
Erscheinungsjahr der Zeitschrift und durch den Zweiten Weltkrieg
begrenzt. Die Fragestellung war, ob die Artikel im Rahmen der
ärztlichen Begutachtung auch heute noch eine wissenschaftliche
Bedeutung haben, und wenn ja, welche Art der Bedeutung. Hinzu kam
die Frage, ob Der Nervenarzt die von ihm selbst vorgegeben Ziele
erreicht beziehungsweise eingehalten hat. Folgende Ziele wurden
hierbei zugrunde gelegt: Information, Erfahrungsaustausch,
Diskussion, Praxisorientierung, wissenschaftlicher Fortschritt,
gleichmäßige Verteilung der einzelnen medizinischen Gebiete und
fachübergreifende Gesamtdarstellung. Zur Beantwortung dieser Fragen
wurde zunächst unter dem Gesichtspunkt der Zuordnung der Rubrik
„gutachterliche Tätigkeit“ beziehungsweise inhaltlicher
Zusammenhang zur ärztlichen Begutachtung 32 Artikel ausgewählt,
welche in zehn Kapitel eingeteilt wurden. Die Anordnung der Kapitel
erfolgte vom Allgemeinen zum Speziellen. Zu jedem Kapitel wurde ein
Allgemeiner Teil erstellt, der den heutigen Stand der Wissenschaft
wiedergibt. Die Artikel selbst wurde zusammengefasst und mit dem
heutigen Wissenstand im Allgemeinen, siehe oben, im Speziellen
bezogen auf den Artikel selbst verglichen. Als
Hauptvergleichsliteratur dienten hierbei für die Psychiatrie:
VENZLAFF – FOERSTER: „Psychiatrische Begutachtung,“ und für die
Neurologie (Kapitel „Haftung nach Unfällen“): FRITZE: „Die
ärztliche Begutachtung.“ In der Diskussion wurden die Artikel
zunächst nach folgenden Kriterien statistisch ausgewertet: Anzahl
aller Artikel pro Jahr; Artikelart; theoretische vs. fallbezogene
und haftungsbezogene vs. forensische; Artikel nach medizinischen
Gebiet; neurologische vs. psychiatrische; Artikel pro Kapitel.
Anschließend wurde noch auf die Autoren der Veröffentlichungen
eingegangen. Es zeigte sich eine Häufung von Artikeln zu Beginn des
Beobachtungszeitraums, bei der Verteilung zwischen theoretischen
und fallbezogen Artikeln, zeigte sich ein Verhältnis von 10 zu 22,
ähnlich liegt die Verteilung von forensischen und haftungsbezogen
Artikeln, 18 zu 12, wobei zwei Artikel sich hier nicht
klassifizieren lassen. Ein gleiches Bild zeigt sich bei den
neurologischen und psychiatrischen Artikeln, 9 zu 23. Bei der
Anzahl der Artikel fallen die häufigeren Anzahlen in die Kapiteln
„Haftung nach Unfall“ und „Rentenneurosen,“ insgesamt 16
Publikationen, das heißt 50% der Gesamtartikel. Bei den Autoren
zeigte sich, dass viele bedeutende Autoren dieser Zeit im Der
Nervenarzt Artikel veröffentlicht haben und, dass nicht alle
Autoren Mediziner waren. Anschließend wurde die medizinische
Bedeutung bezogen auf die heutige Zeit beurteilt. Hierbei zeigte
sich, dass ein großer Teil der Artikel auch heute noch als
bedeutsam oder größtenteils als bedeutsam anzusehen sind. Dies gilt
vor allem bei den Artikeln bezüglich allgemeiner Fragen (z.B.
Zurechnung) und grundlegend bei den Artikeln im Bereich der
Rentenneurosen. Kaum noch eine Bedeutung beziehungsweise gar keine
Bedeutung haben die Artikel im Bereich der Eheproblematiken, wie
Anfechtung und Tauglichkeit. Hier hat sich das Gesetz grundlegend
geändert, ebenso wie die soziale Einstellung zu diesen Themen.
Insgesamt wurde von den 32 Artikeln 11 als weiterhin bedeutsam, 10
als teilweise bedeutsam, 6 als kaum noch bedeutsam und 5 als nicht
mehr bedeutsam eingestuft. Hierbei bezieht sich die Bedeutsamkeit
auf die fortdauernde Gültigkeit der Aussagen und Thesen der
Artikel. Bei der artikeltyp- bezogenen Bewertung der Bedeutsamkeit
zeigte sich bei den forensischen Artikeln ein Überwiegen der
bedeutsamen Veröffentlichungen, die haftungsbezogen Artikel dagegen
sind ausgewogen. Im Bereich der Artikelart verhält es sich ähnlich,
die fallbezogenen Artikel sind ausgewogen, die theoretischen
überwiegend bedeutsam. Eben so ist das Verhältnis bei der
Psychiatrie, überwiegend bedeutsam, und der Neurologie, gleichmäßig
verteilt. Im Ergebnis zeigt sich nun, dass in Hinblick auf die
eingangs gestellten Fragen Folgendes gesagt werden kann: in Bezug
auf die Frage, ob Der Nervenarzt seine Ziele erreicht hat, ergibt
sich, dass im Bereich der ärztlichen Begutachtung alle Ziele, bis
auf die ausgewogene Verteilung von neurologischen und
psychiatrischen Artikeln, eingehalten wurden. Die Frage, ob die
ausgewerteten Artikel auch heute noch eine wissenschaftliche
Bedeutung haben, führte zu dem Ergebnis, dass der überwiegende Teil
der Artikel heute noch als bedeutsam angesehen werden kann und/oder
als Grundlage für den heutigen Wissenstand dienten. Nur ein kleiner
Teil der Artikel ist heute nicht mehr von Relevanz, was auf die
geänderten sozialen und gesetzlichen Strukturen sowie den
erweiterten medizinischen Wissensstand zurückzuführen ist.
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