Podcast
Podcaster
Durchblick im Steuer- und Finanzendschungel
Beschreibung
vor 1 Jahr
Wer dienstlich unterwegs ist, kann grundsätzlich seine Fahrtkosten
als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten berücksichtigen.
Alternativ gibt es die Möglichkeit, dass Sie ihren Mitarbeitern ein
Dienstfahrrad zur Verfügung stellen.
als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten berücksichtigen.
Alternativ gibt es die Möglichkeit, dass Sie ihren Mitarbeitern ein
Dienstfahrrad zur Verfügung stellen.
Weitere Episoden
16 Minuten
vor 7 Monaten
7 Minuten
vor 7 Monaten
11 Minuten
vor 7 Monaten
11 Minuten
vor 7 Monaten
25 Minuten
vor 11 Monaten
In Podcasts werben
Kommentare (0)