Inflationsausgleichsprämie kann noch bis Ende 2024 gezahlt werden
Nicht jede Gestaltung ist steuerlich begünstigt
8 Minuten
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Durchblick im Steuer- und Finanzendschungel
Beschreibung
vor 1 Jahr
Arbeitgeber können ihren Beschäftigten eine steuer- und
sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie (IAP) zahlen,
insgesamt bis zu 3.000 Euro im Zeitraum 26. Ok-tober 2022 bis 31.
Dezember 2024. Arbeitnehmer können die IAP damit brutto für netto
vereinnahmen und Arbeitgeber sparen Lohnnebenkosten. Wichtig ist,
dass die Zahlungen der IAP zusätzlich zum ohnehin geschuldeten
Arbeitslohn erfolgen. Gehaltsumwandungen sind nicht begünstigt. Die
Zahlungen müssen einen Inflationsbezug haben, ein Nachweis der
tatsächlichen Betroffenheit des Arbeitnehmers von der Inflation ist
jedoch nicht erforderlich. Die Zahlungen sind lediglich im
Lohnkonto als IAP aufzuzeichnen. Dennoch steckt der Teufel wie
sooft im Detail, wie auch die bereits mehrfach aktualisierten FAQ
des Bundesfinanzministeriums zur IAP zeigen. Damit es bei einer
späteren Betriebsprüfung kein böses Erwachen gibt, sollte folgendes
beachtet werden.
sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie (IAP) zahlen,
insgesamt bis zu 3.000 Euro im Zeitraum 26. Ok-tober 2022 bis 31.
Dezember 2024. Arbeitnehmer können die IAP damit brutto für netto
vereinnahmen und Arbeitgeber sparen Lohnnebenkosten. Wichtig ist,
dass die Zahlungen der IAP zusätzlich zum ohnehin geschuldeten
Arbeitslohn erfolgen. Gehaltsumwandungen sind nicht begünstigt. Die
Zahlungen müssen einen Inflationsbezug haben, ein Nachweis der
tatsächlichen Betroffenheit des Arbeitnehmers von der Inflation ist
jedoch nicht erforderlich. Die Zahlungen sind lediglich im
Lohnkonto als IAP aufzuzeichnen. Dennoch steckt der Teufel wie
sooft im Detail, wie auch die bereits mehrfach aktualisierten FAQ
des Bundesfinanzministeriums zur IAP zeigen. Damit es bei einer
späteren Betriebsprüfung kein böses Erwachen gibt, sollte folgendes
beachtet werden.
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