Einmalzahlung kann für Kostenbeteiligung bei doppelter Haushaltsführung ausreichen

Einmalzahlung kann für Kostenbeteiligung bei doppelter Haushaltsführung ausreichen

8 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr
Heutzutage ist es für viele Menschen normal, zur Arbeit zu pendeln.
Besonders junge Menschen oder Berufsanfänger wohnen in Zeiten hoher
Mietpreise jedoch oft noch bei ihren Eltern. Doch wenn der Weg zur
Arbeit zu weit ist, stellt eine Zweitwohnung am Arbeitsort oft die
pragmatische Lösung dar. Unter welchen Voraussetzungen in diesem
Fall eine doppelte Haushaltsführung steuerlich anerkannt werden
kann, hat der Bundesfinanzhof (BFH) in seiner Entscheidung vom 12.
Januar 2023 (VI R 39/19) präzisiert.

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