Entlastung bei der Pflegeversicherung für große Familien
Beitrag zur Pflegeversicherung sinkt ab 1. Juli 2023 ab dem zweiten
Kind
15 Minuten
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Durchblick im Steuer- und Finanzendschungel
Beschreibung
vor 1 Jahr
Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2022 entschieden, dass
die von der Kinderzahl unabhängige gleiche Beitragsbelastung von
Eltern zu einer verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten
Ungleichbehandlung in der sozialen Pflegeversicherung führt.
Zeitgleich haben Deutschlands höchste Richter dem Gesetzgeber
aufgegeben, bis zum 31. Juli 2023 eine Neuregelung zu treffen. Mit
dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) ist eine
solche Neuregelung zum 1. Juli 2023 geplant.
die von der Kinderzahl unabhängige gleiche Beitragsbelastung von
Eltern zu einer verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten
Ungleichbehandlung in der sozialen Pflegeversicherung führt.
Zeitgleich haben Deutschlands höchste Richter dem Gesetzgeber
aufgegeben, bis zum 31. Juli 2023 eine Neuregelung zu treffen. Mit
dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) ist eine
solche Neuregelung zum 1. Juli 2023 geplant.
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