elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Änderungen ab 1. Januar 2023 beachten
8 Minuten
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Durchblick im Steuer- und Finanzendschungel
Beschreibung
vor 1 Jahr
Neben vielen anderen Gesetzesänderungen tritt zum 01.01.2023 auch
eine Änderung bei den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von
gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern in Kraft. Diese
Arbeitnehmer erhalten zukünftig bei einer Krankheit von ihrem Arzt
keine Ausfertigung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für ihren
Arbeitgeber mehr (gelbe Ausfertigung). Gesetzlich besteht nur noch
die Pflicht, dem Arbeitgeber (formlos) den Beginn und das
voraussichtliche Ende der Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen.
eine Änderung bei den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von
gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern in Kraft. Diese
Arbeitnehmer erhalten zukünftig bei einer Krankheit von ihrem Arzt
keine Ausfertigung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für ihren
Arbeitgeber mehr (gelbe Ausfertigung). Gesetzlich besteht nur noch
die Pflicht, dem Arbeitgeber (formlos) den Beginn und das
voraussichtliche Ende der Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen.
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