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Durchblick im Steuer- und Finanzendschungel
Beschreibung
vor 2 Jahren
Ab dem 26.10.2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer-
und abgabenfrei einen Geldbetrag von bis zu 3.000,00 Euro gewähren.
Mit der Inflationsausgleichsprämie als Teil des dritten
Entlastungspakets wird dies durch die Bundesregierung – wie schon
bei der Corona-Prämie – erneut ermöglicht.
und abgabenfrei einen Geldbetrag von bis zu 3.000,00 Euro gewähren.
Mit der Inflationsausgleichsprämie als Teil des dritten
Entlastungspakets wird dies durch die Bundesregierung – wie schon
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