Photovoltaikanlage steuerlich geltend machen
Photovoltaikanlage steuerlich geltend machen
25 Minuten
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Durchblick im Steuer- und Finanzendschungel
Beschreibung
vor 2 Jahren
Photovoltaik ist wieder im Kommen. Während die Einspeisevergütung
in den letzten Jahren kontinuierlich reduziert wurde, hat sich der
Trend jüngst umgekehrt: Für Anlagen, die ab dem 30.07.2022 in
Betrieb genommen werden, gelten durch die EEG-Novelle 2023 höhere
Vergütungssätze von bis zu 0,134 €/kWh. Die Solarmodule wurden in
den letzten Jahren in der Anschaffung immer günstiger. Und durch
die weiterentwickelte Speichertechnologie arbeiten
Photovoltaikanlagen effizienter. Ob eine eigene Photovoltaikanlage
(z.B. auf dem Hausdach) für Sie interessant ist, hängt von
verschiedenen Faktoren ab. Insbesondere sollten Sie auf die Größe
achten. Den größten Nutzen aus der Anlage ziehen Sie durch
selbstverbrauchten Strom und die entsprechende Ersparnis, gerade
vor dem Hintergrund der enorm steigenden Strompreise. Mit der
eigenen Photovoltaikanlage können Sie aber auch zum Energieanbieter
werden, indem Sie überschüssigen Strom gegen Vergütung ins
öffentliche Netz einspeisen. Ihre Ausgaben für die Anlage sind dann
abziehbare Betriebsausgaben und Ihre Erlöse steuerpflichtige
Betriebseinnahmen.
in den letzten Jahren kontinuierlich reduziert wurde, hat sich der
Trend jüngst umgekehrt: Für Anlagen, die ab dem 30.07.2022 in
Betrieb genommen werden, gelten durch die EEG-Novelle 2023 höhere
Vergütungssätze von bis zu 0,134 €/kWh. Die Solarmodule wurden in
den letzten Jahren in der Anschaffung immer günstiger. Und durch
die weiterentwickelte Speichertechnologie arbeiten
Photovoltaikanlagen effizienter. Ob eine eigene Photovoltaikanlage
(z.B. auf dem Hausdach) für Sie interessant ist, hängt von
verschiedenen Faktoren ab. Insbesondere sollten Sie auf die Größe
achten. Den größten Nutzen aus der Anlage ziehen Sie durch
selbstverbrauchten Strom und die entsprechende Ersparnis, gerade
vor dem Hintergrund der enorm steigenden Strompreise. Mit der
eigenen Photovoltaikanlage können Sie aber auch zum Energieanbieter
werden, indem Sie überschüssigen Strom gegen Vergütung ins
öffentliche Netz einspeisen. Ihre Ausgaben für die Anlage sind dann
abziehbare Betriebsausgaben und Ihre Erlöse steuerpflichtige
Betriebseinnahmen.
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