Elektronische Betriebsprüfung wird verpflichtend
Arbeitgeber müssen Entgeltunterlagen elektronisch aufbewahren
6 Minuten
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Durchblick im Steuer- und Finanzendschungel
Beschreibung
vor 2 Jahren
Die Digitalisierung nimmt stetig zu. So sind künftig nicht nur
Meldungen zur Sozialversicherung elektronisch zu übermitteln. Ab
dem 1. Januar 2023 wird für alle Arbeitgeber auch die elektronische
Betriebsprüfung (euBP) der Sozialversicherungsträger verpflichtend.
Meldungen zur Sozialversicherung elektronisch zu übermitteln. Ab
dem 1. Januar 2023 wird für alle Arbeitgeber auch die elektronische
Betriebsprüfung (euBP) der Sozialversicherungsträger verpflichtend.
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