Elektronische Betriebsprüfung wird verpflichtend

Elektronische Betriebsprüfung wird verpflichtend

Arbeitgeber müssen Entgeltunterlagen elektronisch aufbewahren
6 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren
Die Digitalisierung nimmt stetig zu. So sind künftig nicht nur
Meldungen zur Sozialversicherung elektronisch zu übermitteln. Ab
dem 1. Januar 2023 wird für alle Arbeitgeber auch die elektronische
Betriebsprüfung (euBP) der Sozialversicherungsträger verpflichtend.

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