Sozialversicherungsrechtliches Statusfeststellungsverfahren reformiert
Neuregelungen bei Verträgen mit Honorarkräften und Angehörigen
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8 Minuten
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Durchblick im Steuer- und Finanzendschungel
Beschreibung
vor 2 Jahren
Beschäftigte sind in der gesetzlichen Sozialversicherung
versicherungspflichtig, Unternehmer bzw. Selbständige nicht: Diese
Auffassung ist weit verbreitet, aber nicht ganz richtig. Es gibt
auch Unternehmer und Selbständige, die sozialversicherungspflichtig
sind. Vor allem bei Geschäftsführern einer GmbH, die auch als
Gesellschafter beteiligt sind, bei Honorarkräften und bei
Soloselbständigen bestehen immer wieder Irrtümer über die Frage, ob
eine Selbständigkeit besteht. Meist wird es teuer, wenn erst bei
einer Betriebsprüfung Versicherungspflicht festgestellt wird und
Nachzahlungen für mehrere Jahre festgesetzt werden. Mit der
rechtzeitigen Feststellung des versicherungsrechtlichen Status kann
dies vermieden werden.
versicherungspflichtig, Unternehmer bzw. Selbständige nicht: Diese
Auffassung ist weit verbreitet, aber nicht ganz richtig. Es gibt
auch Unternehmer und Selbständige, die sozialversicherungspflichtig
sind. Vor allem bei Geschäftsführern einer GmbH, die auch als
Gesellschafter beteiligt sind, bei Honorarkräften und bei
Soloselbständigen bestehen immer wieder Irrtümer über die Frage, ob
eine Selbständigkeit besteht. Meist wird es teuer, wenn erst bei
einer Betriebsprüfung Versicherungspflicht festgestellt wird und
Nachzahlungen für mehrere Jahre festgesetzt werden. Mit der
rechtzeitigen Feststellung des versicherungsrechtlichen Status kann
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