Corona-Prämien bis 4.500 Euro nach § 3 Nr. 11b EStG steuerfrei

Corona-Prämien bis 4.500 Euro nach § 3 Nr. 11b EStG steuerfrei

Neuer Corona-Bonus für Praxismitarbeiter und Pflegekräfte
16 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren
Nach § 3 Nr. 11b EStG sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten
Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 18.11.2021 bis zum
31.12.2022 an seine Arbeitnehmer zur Anerkennung besonderer
Leistungen während der Corona-Krise gewährte Leistungen bis zu
einem Betrag von 4.500 Euro steuerfrei.

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