Corona-Prämien bis 4.500 Euro nach § 3 Nr. 11b EStG steuerfrei
Neuer Corona-Bonus für Praxismitarbeiter und Pflegekräfte
16 Minuten
Podcast
Podcaster
Durchblick im Steuer- und Finanzendschungel
Beschreibung
vor 2 Jahren
Nach § 3 Nr. 11b EStG sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten
Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 18.11.2021 bis zum
31.12.2022 an seine Arbeitnehmer zur Anerkennung besonderer
Leistungen während der Corona-Krise gewährte Leistungen bis zu
einem Betrag von 4.500 Euro steuerfrei.
Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 18.11.2021 bis zum
31.12.2022 an seine Arbeitnehmer zur Anerkennung besonderer
Leistungen während der Corona-Krise gewährte Leistungen bis zu
einem Betrag von 4.500 Euro steuerfrei.
Weitere Episoden
16 Minuten
vor 7 Monaten
7 Minuten
vor 7 Monaten
11 Minuten
vor 7 Monaten
11 Minuten
vor 7 Monaten
25 Minuten
vor 11 Monaten
In Podcasts werben
Kommentare (0)