Auflösung einer Gemeinschaftspraxis auch steuerlich relevant
Bei steuerneutraler Realteilung muss Sperrfrist eingehalten werden
13 Minuten
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Durchblick im Steuer- und Finanzendschungel
Beschreibung
vor 2 Jahren
„Drum prüfe, wer sich ewig bindet…” – dieser Spruch trifft nicht
nur auf Ehepaare zu, sondern auch auf (Zahn-)Ärzte und Therapeuten,
die sich in der Rechtsform einer Personengesellschaft zur
gemeinschaftlichen Berufsausübung zusammenschließen. Sofern dabei
keine Zahlungen vereinbart werden, ist das zunächst steuerneutral.
Doch nicht jeder Zusammenschluss ist erfolgreich oder besteht ewig.
Gesellschafter und deren Ansichten verändern sich, neue Kontakte
werden geknüpft und eine Trennung lässt sich mitunter nicht
vermeiden. Eine solche Trennung sollte aber sorgfältig vorbereitet
und von einem Steuerberater und Rechtsanwalt begleitet werden.
Ande-renfalls kann es zu steuerlichen Folgen kommen, die
ver-meidbar wären, denn auch die Auflösung einer
Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) kann steuerneutral erfolgen.
nur auf Ehepaare zu, sondern auch auf (Zahn-)Ärzte und Therapeuten,
die sich in der Rechtsform einer Personengesellschaft zur
gemeinschaftlichen Berufsausübung zusammenschließen. Sofern dabei
keine Zahlungen vereinbart werden, ist das zunächst steuerneutral.
Doch nicht jeder Zusammenschluss ist erfolgreich oder besteht ewig.
Gesellschafter und deren Ansichten verändern sich, neue Kontakte
werden geknüpft und eine Trennung lässt sich mitunter nicht
vermeiden. Eine solche Trennung sollte aber sorgfältig vorbereitet
und von einem Steuerberater und Rechtsanwalt begleitet werden.
Ande-renfalls kann es zu steuerlichen Folgen kommen, die
ver-meidbar wären, denn auch die Auflösung einer
Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) kann steuerneutral erfolgen.
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