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Durchblick im Steuer- und Finanzendschungel
Beschreibung
vor 2 Jahren
Die monatlichen oder quartalsweisen Abgabe- und Zahlungspflichten
für Umsatz-, Lohn-, Einkommen- oder Körperschaftsteuer haben sich
die meisten Unternehmer im Kalender eingetragen. Doch es gibt
Fristen, die nur einmal pro Jahr zu beachten sind und bei denen ein
Fristversäumnis nicht geheilt werden. Gemeint sind
Ausschlussfristen, die nicht verlängerbar sind. Ein wichtiges Datum
ist dabei der 31. März 2022.
für Umsatz-, Lohn-, Einkommen- oder Körperschaftsteuer haben sich
die meisten Unternehmer im Kalender eingetragen. Doch es gibt
Fristen, die nur einmal pro Jahr zu beachten sind und bei denen ein
Fristversäumnis nicht geheilt werden. Gemeint sind
Ausschlussfristen, die nicht verlängerbar sind. Ein wichtiges Datum
ist dabei der 31. März 2022.
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